TY - JOUR A1 - Kühnemund, Burkhard T1 - Kant und der Sozialstaat - Eine rechtsphilosophische Untersuchung zur normativen Basis von Kants "Rechtslehre" T2 - Tabula rasa : Zeitung für Gesellschaft und Kultur N2 - Der Aufsatz weist zunächst die bipolare Dependenz von Moral und Recht in Kants praktischer Philosophie nach. Durch eine Analyse von Kants Neuinterpretation der ulpianischen Rechtsregeln ist es möglich aufzuzeigen, dass Kant eine moralphilosophische Argumentation entwickelt, die mittels der intersubjektiven Anwendung des kategorischen Imperativs in der Selbstzweckvariante auf die Notwendigkeit von Rechtsverhältnissen rekurriert, die angeborene Freiheit aller Menschen sichert. Gleichwohl ist die normative Differenz von moralischer und rechtlicher Freiheit zu beachten. Zudem zeichnet sich Kants spezifische Eigentumstheorie durch eine dynamische Entwicklung vom 'ursprünglichen' Gesamteigentum über den 'provisorischen' Ersterwerb hin zum 'ursprünglichen' Vertrag, der die Freiheit der Staatbürger sichert sowie den Staat als 'Obereigentümer' institutionalisiert. Das Spannungsverhältnis von individuellen Staatbürgerrechten und staatlichen Handlungsbefugnissen verliert seine scheinbare Widersprüchlichkeit, sofern Freiheit sowohl als negatives wie als positives Recht verstanden wird. Ausschließlich in dem Kontext positiver Freiheitsrechte dürfte es möglich sein, die von Kant aufgeführten staatlichen Pflichten, wie beispielsweise die Pflicht des Staates, das Dasein aller Staatsbürger zu sichern, in Kants allgemeines Rechtsprinzip zu integrieren. KW - Kant KW - Sozialstaat KW - Freiheit KW - Recht KW - Moral Y1 - 2012 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/24782 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-247821 UR - http://www.tabularasa-jena.de/artikel/artikel_3971/ SN - 1868-2677 VL - 2012 IS - 76 PB - TABULA-RASA-Verl. CY - Jena ER -