TY - CONF A1 - Mesquita-Sampaio de Madureira, Miriam T1 - Hegels Rechts- als Sozialphilosophie der Sittlichkeit T2 - 25th IVR World Congress: Law, Science and Technology Frankfurt am Main 15–20 August 2011 ; Paper Series ; 104 N2 - Die Auffassung des Rechts in Hegels Rechtsphilosophie weicht bekanntlich von dem ab, was üblicherweise unter „Recht“ verstanden wird. Schon deshalb sind Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts nicht einfach neben andere Werke zur Rechtstheorie zu stellen. Aber Hegels Bestimmung des Rechts ergänzt nicht nur das Recht äußerlich, sondern lässt es auf etwas gründen, das über es selbst deutlich hinausweist: auf jener Normativität, die er als Sittlichkeit bezeichnet. So ist Hegels Rechtsphilosophie nur als eine Sozialphilosophie der Sittlichkeit zu verstehen. Sie kann als die philosophische Selbstreflexion einer Gesellschaft verstanden werden, die sich selbst primär als durch das Recht bestimmt versteht, aber auf eine andere Form von Normativität bezogen ist. T3 - 25th IVR World Congress: Law, Science and Technology Frankfurt am Main 15–20 August 2011 ; Paper Series - 104 KW - Recht KW - Sittlichkeit KW - Rechtsphilosophie KW - Sozialphilosophie Y1 - 2012 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/24962 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-249621 PB - Goethe-Univ. CY - Frankfurt am Main ER -