TY - UNPD A1 - Vogel, Hans-Gert T1 - Der Rechtsschutz des Schuldverschreibungsgläubigers T2 - Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 137 N2 - Thesen 1. Um die Anerkennung einer Beschlussnichtigkeit in extremen Situationen wird man kaum umhin kommen. Der Gesetzgeber sollte die Nichtigkeitsgründe und ihre Geltendmachung wie im Aktienrecht klarstellend einschränken. 2. Gläubigerbeschlüsse unterliegen einer (begrenzten) materiellen Beschlusskontrolle anhand des Maßstabs der „gemeinsamen Interessen“ der Gläubigergesamtheit. Ohne ein derartiges materielles Kriterium wird man nicht auskommen. Wie es letztendlich benannt wird, ist dann nichts weiter als eine Frage der Begrifflichkeit. Eine gesetzliche Klarstellung erscheint nicht zwingend. Inhaltlich muss sich die materielle Beschlusskontrolle beschränken auf den Ausschluss sachfremder Erwägungen als Grundlage eines Eingriffs der Mehrheit in Rechte und Ansprüche der Minderheit. 3. Die Gestaltungswirkung des der Anfechtungsklage stattgebenden Urteils folgt bereits aus der kollektiven Bindung des § 4 SchVG. Eine – wenngleich nicht zwingende – gesetzliche Klarstellung könnte in Gestalt eines Hinweises in § 20 SchVG erfolgen, dass ein der Anfechtungs- (und Nichtigkeits-) Klage stattgebendes Urteil der kollektiven Bindung des § 4 SchVG unterliegt. Der gesetzlichen Korrektur und Präzisierung bedürfen, nicht zuletzt im Interesse der Beschleunigung, Vollzugssperre und Freigabeverfahren. T3 - Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance - 137 Y1 - 2013 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/29531 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-295319 UR - http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_137.pdf PB - Inst. for Law and Finance CY - Frankfurt am Main ER -