TY - UNPD A1 - Cahn, Andreas T1 - Aufsichtsrat und Business Judgment Rule T2 - Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 141 N2 - Fazit: Im Gegensatz zu ihrem US-amerikanischen Vorbild ist die deutsche Business Judgment Rule kein „sicherer Hafen“, der Organmitgliedern das Privileg eines haftungsfreien Raums für unternehmerische Entscheidungen eröffnen würde. §§ 93 Abs. 1 Satz 2, 116 Satz 1 AktG formulieren vielmehr lediglich – mit ihrerseits ausfüllungsbedürftigen Begriffen – die Anforderungen an die Entscheidungsfindung eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters oder Überwachers. Dementsprechend gelten für Entscheidungen außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs der Business Judgment Rule keine grundsätzlich anderen Anforderungen. Bei der Festlegung dieser Voraussetzungen an einen ordnungsgemäße Entscheidung ist zu beachten, dass die organschaftliche Sorgfaltspflicht und die Haftungsfolgen für den Fall ihrer Verletzung sich nicht etwa das Gremium insgesamt, sondern an jedes einzelne seiner Mitglieder richten. Daher sollten insbesondere die Standards an eine angemessene Information und an die Plausibilitätskontrolle eingeholter Auskünfte und Expertisen nicht so hoch angesetzt werden, das sie realistischerweise von niemandem erfüllt werden können.Angesichts des zunehmenden Bewusstseins für die mit einer Organmitgliedschaft verbundenen Haftungsgefahren dürfte es sonst in Zukunft schwieriger werden, qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder für deutsche Unternehmen zu gewinnen. T3 - Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance - 141 Y1 - 2013 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/31827 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-318275 UR - http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_141.pdf N1 - Schriftliche Fassung des Vortrags, den der Verf. am 15. Mai 2013 auf der ILF-Tagung „Herausforderungen für Aufsichtsräte – gesteigerte Pflichten und erhöhte Haftungsgefahren“ gehalten hat. PB - Inst. for Law and Finance CY - Frankfurt am Main ER -