TY - UNPD A1 - Cahn, Andreas T1 - Bankgeheimnis und Forderungsverwertung T2 - Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 32 N2 - Das Bankgeheimnis stellt weder ein absolutes Verbot der Weitergabe kundenbezogener Informationen noch ein Verbot der Abtretung von Forderungen gegen Kunden dar. Die aus dem Bankgeheimnis folgende Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen über Kunden wird ihrerseits durch immanente Grenzen beschränkt, soweit es die Ausübung von Gläubigerrechten der Bank in Frage steht. Eine Veräußerung und Abtretung von Forderungen und die dafür notwendige Weitergabe der Kundendaten wird daher durch das Bankgeheimnis nicht ausgeschlossen. Das Bankgeheimnis verpflichtet die Bank allerdings dazu, bei der Ausübung ihrer Gläubigerrechte die Vertraulichkeit der Informationen über die Geschäftsbeziehung so weit wie nur möglich zu wahren. Weitergehende Schranken zieht auch das Datenschutzrecht der Verwaltung und Verwertung von Forderungen durch die Bank nicht. T3 - Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance - 32 Y1 - 2004 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/4629 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-8706 UR - http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_032.pdf N1 - publ. in: WM 2004, 2041 ff. PB - Inst. for Law and Finance CY - Frankfurt am Main ER -