TY - UNPD A1 - Siekmann, Helmut T1 - Corporate Governance und öffentlich-rechtliche Unternehmen T2 - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; [19]95,7 T2 - Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 28 N2 - (1) Die öffentlich-rechtliche Organisationsform hat erhebliche Auswirkungen auf das “corporate governance” dieser Unternehmen. (2) Allerdings sind nur wenige allgemeine Aussagen möglich, da ein übergreifendes Rechtsregime wie das GmbHG oder das AG fehlt. (3) Wichtige Bestimmungsgrunde für die “Governance-Strukturen” öffentlichrechtlich organisierter Unternehmen ergeben sich erst aus der “Verfassung” des einzelnen Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen (Beispiel: Sparkassen eines Landes) (4) Die Lehre - wichigsten Bestimmungsgrunde - auch im Hinblick auf die “property rights”- sind im einzelnen: Sicherung der Zahlungsfähigkeit Gewinnausschüttung Ubertragbarkeit von “Anteilen” Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden eines Trägers Durchsetzbarkeit der Vorstellungen des Trägers gegenüber dem Management (6) Bei öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen entstehen leicht nur schwach kontrollierte Freiräume für ein selbständig agierendes Management. Das rechtliche Instrumentarium ist allerdings ausreichend, muß aber im einzelnen genauer analysiert werden (Beispiel: Rechnungshofskontrolle). Es müssen allerdings Anreizstrukturen geschaffen werden, es auch einzusetzen. T3 - Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht - 28 Y1 - 1995 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/4677 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-8279 UR - http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere PB - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht CY - Osnabrück ER -