TY - UNPD A1 - Gruson, Michael T1 - Altwährungsforderungen vor US-Gerichten nach Einführung des Euro T2 - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; [19]97,2 T2 - Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 44 N2 - Ein New Yorker Gericht wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Vereinbarung, in einer Altwährung eines an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates zu erfüllen, dahingehend interpretieren, daß die Parteien hiermit auf die im Vertragserfüllungszeitpunkt gültige Währung Bezug nehmen wollten. Hinsichtlich ECU-denominierter Anleihen wird man bei nach Inkraftreten des Maastricht-Vertrages abgeschlossenen Verträgen bei denen der ECU von den Parteien nicht näher definiert wurde, den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien dahingehend auslegen können, daß hiermit von den Parteien grundsätzlich eine Bezugnahme auf den ECU im Sinne des Gemeinschaftsrechts bezweckt war. Jedenfalls kann ein Gläubiger die bestehenden Unsicherheiten minimieren, indem er die Klage auf Zahlung des entsprechenden Forderungsbetrages in US-Dollar richtet oder den Schuldner vor den Gerichten eines EU-Mitgliedsstaates verklagt, soweit diese hierfür die erforderliche internationale Zuständigkeit besitzen. T3 - Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht - 44 Y1 - 1997 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/4685 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-8137 UR - http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere PB - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht CY - Osnabrück ER -