TY - UNPD A1 - Segna, Ulrich T1 - Die Rechtsform deutscher Wertpapierbörsen : Anmerkungen zur Reformdiskussion T2 - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; Nr. 75 T2 - Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 75 N2 - Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet. Die im BörsG nur beiläufig erwähnten Börsenträger - dies sind entweder rechtsfähige Vereine oder Kapitalgesellschaften - stellen die materiellen und personellen Ressourcen für den Handel an der Börse zur Verfügung. Sie sind Partner der mit den Börsenbediensteten abgeschlossenen Anstellungsverträge und aller anderen Schuldverhältnisse, die sich auf den Betrieb der Börse beziehen. Die Börse selbst, also die eigentliche Marktveranstaltung, an der der Handel mit Wertpapieren stattfindet, wird von der heute ganz vorherrschenden Auffassung als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts eingestuft. In ihre inneren Angelegenheiten, die durch die Börsenorgane wahrgenommen werden, darf der Börsenträger nicht eingreifen. T3 - Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht - 75 Y1 - 1999 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/4722 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-7814 UR - http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere N1 - publ. in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 1999 S. 144 ff. PB - Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht CY - Osnabrück ER -