TY - UNPD A1 - Segna, Ulrich T1 - Vereinsrechtsreform T2 - Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 95 N2 - Großvereine wie der ADAC – neben den Automobilclubs sind hier zum Beispiel noch die Vereine der Freien Wohlfahrtspflege (DRK, Arbeiterwohlfahrt usw.), die Technischen Verei-ne (TÜV5, DEKRA) und die Vereine der beiden Fußball-Lizenzligen6 zu nennen – entspre-chen nicht dem Leitbild des ideellen Vereins, das der Gesetzgeber bei der Schaffung des BGB-Vereinsrechts vor mehr als 100 Jahren vor Augen hatte. Zwar erfassen die §§ 21 ff. BGB dem Wortlaut nach sämtliche Vereine ungeachtet ihrer Mitgliederzahl, ihres Organisationsaufbaus und ihres Wirkungsbereichs. Doch war man sich schon zur Zeit der Entstehung des BGB darüber im klaren, daß diese Vorschriften nicht über den lokalen Kleinverein hinaus passen. T3 - Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht - 95 KW - Reform KW - Vereinsrecht KW - Deutschland Y1 - 2002 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/4738 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-7614 UR - http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere N1 - publ. in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 2002, S. 1048 ff. PB - Institut für Bankrecht CY - Frankfurt am Main ER -