TY - JOUR A1 - Kirov, Jani T1 - Quo usque tandem? : [Rezension zu: Ernest Metzger, Litigation in Roman Law, Oxford: Oxford University Press 2005, XI, 213 S., ISBN 0-19-829855-2] T2 - Rechtsgeschichte = Legal History N2 - Historische Forschung ist Quellenforschung. Historische Wahrheit steht und fällt mit historischen Quellen. Dann und wann darf sie sich auf Hypothesen stützen. – Diese ehernen Gesetze befolgt der britische Romanist Ernest Metzger (M.) in seinem neuen Buch über den klassisch-römischen Zivilprozess. Es ist einem Gegenstand gewidmet, der desto mehr auf Quellen angewiesen zu sein scheint, je weniger diese vorhanden sind. Selbst die vorhandenen aber geben ihre Wahrheit nicht ohne weiteres preis: "Those who are new to the subject will be surprised at how little we know, and how much effort it takes to extract the truth from the sources" (1). Zuweilen können sogar alle Mühen umsonst sein. Denn am Ende entscheidet allein die Evidenz, nicht die Intelligenz. "Intellectual fashions have their effect, but in the end it is new evidence that eventually sends procedure textbooks to the elephant graveyard one finds in older libraries" (ibid.). Solche Gefahr besteht für dieses Buch nicht: Es ist die Evidenz, die für und durch Metzger spricht. Wovon spricht sie? ... Y1 - 2006 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/52722 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-527225 SN - 2195-9617 SN - 1619-4993 N1 - Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0 VL - 9 SP - 172 EP - 174 PB - Klostermann CY - Frankfurt, M. ER -