TY - RPRT A1 - Hofmann, Gregor T1 - Russlands Vorgehen auf der Krim ist kein Fall für die Schutzverantwortung T2 - Bretterblog N2 - Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann. KW - Krim KW - Libyen KW - Responsibility to protect KW - Russland KW - Schutzverantwortung KW - Ukraine Y1 - 2014 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/35807 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-358075 UR - https://bretterblog.wordpress.com/2014/05/21/russland-krim-schutzverantwortung/ ER -