TY - UNPD A1 - Sacksofsky, Ute T1 - Die Vereidigung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen. Zum intrikaten Verhältnis von Verfassung und Gesetz – mit einem föderalen Twist T2 - Arbeitspapier / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main = Research paper / Faculty of Law, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Nr. 2016,17 N2 - Bei Erlass des PUAG verzichtete der einfache Gesetzgeber bewusst auf eine mögliche Vereidigung von Zeugen vor Untersuchungsausschüssen. Das Recht zur Zeugenvereidigung ist aber, wie dargelegt wird, in der Verfassung selbst gewährleistet. Damit sind intrikate Fragen sowohl zum Verhältnis von Verfassung und Gesetz sowie im bundesstaatlichen Verhältnis aufgeworfen. Dem einfachen Gesetzgeber steht zwar die Befugnis zu, ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse zu erlassen, fraglich ist aber, ob er berechtigt ist, Untersuchungsausschüssen des Bundestages Rechte zu nehmen, die ihnen nach dem Grundgesetz zustehen; dies ist im Ergebnis zu verneinen. Die bundesrechtlichen Änderungen zeitigten indes sogar Folgen für das Verfassungsrecht der Länder. Infolge der mit Einführung des PUAG gleichzeitig erfolgten Änderung des StGB entschied der Hessische Staatsgerichtshof im Jahr 2011, dass Untersuchungsausschüssen des Landtages ein Vereidigungsrecht nicht mehr zustehe, welches er zuvor aus der Hessischen Verfassung abgeleitet hatte. Der Gerichtshof gesteht dadurch dem Strafrecht die Macht zu, öffentlich-rechtliche Kompetenzen in den Ländern zu ändern. T3 - Arbeitspapiere / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität = Research paper / Faculty of Law, Goethe University - 2016, 17 KW - Untersuchungsausschuss KW - Zeugenvereidigung KW - PUAG KW - einfachgesetzliche Konkretisierung KW - Meineid Y1 - 2016 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/40551 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-405514 N1 - Erschienen in: J. Nolte/ R. Poscher/ H. Wolter (Hg.), Die Verfassung als Aufgabe von Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit. Freundesgabe für Bernhard Schlink zum 70. Geburtstag, Heidelberg: Müller, 2014, S. 221-235. PB - Goethe-Univ., Fachbereich Rechtswiss. CY - Frankfurt am Main ER -