TY - JOUR A1 - Buch, Corinne T1 - Hopfen und Malz N2 - Im Jahre 1516 wurde in Deutschland das Reinheitsgebot eingeführt, welches besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz und Wasser zubereitet werden darf. Seine Aufstellung war unter anderem eine Reaktion auf die damals geläufige Beimischung verschiedener psychoaktiv wirkender Pflanzen z. B. Stechapfel (Datura stramonium, Solanaceae). Auch wenn dieses alte Gesetz die tatsächliche aktuelle Rechtsgrundlage nur teilweise wiedergibt, ist es doch noch heute eine der bekanntesten Lebensmittelregelungen und einer der Gründe für die weltweite Prominenz deutscher Biersorten. Die Gattung Humulus aus der Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae) umfasst nur drei Arten, von denen zwei ausschließlich in Asien vorkommen. Das Verbreitungsgebiet unseres heimischen Hopfens dehnt sich von Eurasien bis Nordamerika aus. Die krautige Liane (Kletterpflanze) windet sich im Uhrzeigersinn um ihre Unterlage, was bemerkenswert ist, weil die meisten Ranken linkswindend sind. Widerhakige Haare am rankenden Spross dienen dabei zur Befestigung und als Kletterhilfe. Die äußerst dekorativen Blätter des Hopfens sind, je nach Blattalter, (0)3-7(9)-lappig, werden bis 20 cm lang und sind am Rand gesägt. Hopfenpflanzen können ein Alter von bis zu 50 Jahren erreichen. Y1 - 2009 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/14373 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30-1152616 UR - http://www.botanik-bochum.de/ VL - 1 SP - 233 EP - 235 CY - Bochum ER -