TY - JOUR A1 - Kamm, Udo T1 - Vorwort T2 - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt N2 - Die Europäische Union erlies im Jahr 1992 die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)Richtlinie, um einen besseren, grenzübergreifenden Schutz gefährdeter Lebensraume, Tier- und Pflanzenarten als Bestandteil des europäischen Naturerbes zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das europaweite Netz von Besonderen Schutzgebieten NATURA 2000 für die in Anhang I und Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten ausgewiesen. Ebenfalls von gemeinschaftlicher Bedeutung sind die streng zu schützenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Y1 - 2004 UR - http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/35467 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:3-354677 SN - 0940-6638 VL - 41 IS - Sonderheft SP - 3 EP - 3 ER -