Das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) in
Göttingen gehört zu den Einrichtungen, deren Serviceleistungen
für Forschung und Lehre von Bund und Ländern auf
der Grundlage der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung
von 1975 gemeinsam gefördert werden. Die Bund-Länder Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)
hat den Wissenschaftsrat gebeten, gutachtlich zu der Frage
Stellung zu nehmen, ob das Institut für den Wissenschaftlichen
Film die Voraussetzungen für die Fortführung der
gemeinsamen Förderung erfüllt.
Der Wissenschaftsrat hat für die Vorbereitung seiner Stellungnahme
zum IWF eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch
Sachverständige angehören, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates
sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu
besonderem Dank verpflichtet. Die Arbeitsgruppe hat am 20.
und 21. Mai 1986 das IWF besucht und Gespräche mit den
Leitern und mit wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts
geführt.
Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 14. November
1986 verabschiedet.
Das Institut für den Wissenschaftlichen Film (IWF) in
Göttingen gehört zu den Einrichtungen, deren Serviceleistungen
für Forschung und Lehre von Bund und Ländern auf
der Grundlage der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung
von 1975 gemeinsam gefördert werden. Die Bund-Länder Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)
hat den Wissenschaftsrat gebeten, gutachtlich zu der Frage
Stellung zu nehmen, ob das Institut für den Wissenschaftlichen
Film die Voraussetzungen für die Fortführung der
gemeinsamen Förderung erfüllt.
Der Wissenschaftsrat hat für die Vorbereitung seiner Stellungnahme
zum IWF eine Arbeitsgruppe gebildet, der auch
Sachverständige angehören, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates
sind. Ihnen ist der Wissenschaftsrat zu
besonderem Dank verpflichtet. Die Arbeitsgruppe hat am 20.
und 21. Mai 1986 das IWF besucht und Gespräche mit den
Leitern und mit wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts
geführt.
Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 14. November
1986 verabschiedet