Der zum Landkreis Bitterfeld gehörenden Teil der Fuhneaue wurde zwischen August 1999
und September 2000 floristisch-vegetationskundlich untersucht. Dies stand im Zusammenhang
mit der Erarbeitung zweier Naturschutzfachplanungen im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde
des Landkreises Bitterfeld (RANA 2000a, b).
Das Untersuchungsgebiet (UG) umfaßt den größten Teil des zum Landkreis Bitterfeld gehörenden
Abschnittes des Fuhnetales. Im Westen wird das Gebiet zwischen Göttnitz und Mösthinsdorf
durch den Saalkreis begrenzt. Zwischen der Westgrenze und Salzfurtkapelle bildet
die Fuhne die Nordgrenze des Gebietes. Ab Salzfurtkapelle gehören die Flächen beiderseits
der Fuhne zum UG, das insgesamt einen etwa 500 m breiten Streifen bildet. Die Ostgrenze
stellt die Verbindungsstraße zwischen Wolfen und Wolfen-Nord dar. Das Gebiet umfaßt Teile
der Meßtischblätter Zörbig (4338/2, 3, 4) und Bitterfeld (West) (4339/1, 2). Die Größe des
UG beträgt ca. 1000 ha.
Die östliche Fuhneaue ist ein seit alters her vorwiegend durch Grünlandnutzung bewirtschaftetes
Gelände. Östlich von Radegast wurde die Nutzung erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts
durch die Entwässerung des sumpfigen Geländes möglich. Bis zu dieser Zeit besaß
die Fuhne auch noch nicht die Eigentümlichkeit einer Bifurkation (zwischen Zehbitz und
Zehmitz), sondern mündete lediglich in die Saale. In Folge des Anschlusses des Hauptentwässerungskanals
(Landgraben) an die Fuhne erfolgte dann eine Entwässerung des Gebietes
auch nach Osten zur Mulde. Der bis Anfang der 1960er Jahre immer noch recht hohe Grundwasserstand
wurde durch fortgesetzte Melioration spürbar weiter gesenkt, was sich in der
rückläufigen Bestandsentwicklung und dem Verschwinden zahlreicher Arten im Gebiet widerspiegelt.