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Alles eine Frage der eigenen "Wahl"?

  • Am 21. November 2019 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) seine Entscheidung über die ungarischen Transitzonen gefällt (Rs. Ilias and Ahmed vs. Hungary), die im Sommer 2015, inmitten der großen Fluchtbewegungen in Europa, eingerichtet wurden. Die zwei Beschwerdeführer Herr Ilias und Herr Ahmed, beide Staatsangehörige aus Bangladesch, verbrachten 23 Tage in der Transitzone, bevor sie nach der Ablehnung ihrer Asylanträge nach Serbien verbracht wurden. Sie legten Individualbeschwerden vor dem Straßburger Gerichtshof ein und machten geltend, dass ihre Abschiebung nach Serbien das Verbot der Folter oder der inhumanen bzw. erniedrigenden Behandlung nach Art. 3 EMKR verletzt habe, die Bedingungen in der Transitzone ebenfalls mit Art. 3 EMRK unvereinbar gewesen seien sowie ihr Aufenthalt in der Transitzone faktisch einer Inhaftierung entsprochen habe und dies eine Verletzung ihrer Freiheit begründete (Art. 5 Abs. 1 und 4 EMRK). Die Entscheidung dürfte in Bezug auf Transitzonen an europäischen Landgrenzen einen Präzedenzfall geschaffen haben – wobei das Urteil sehr problematische Implikationen enthält.

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Metadaten
Author:Maximilian Pichl
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-536649
DOI:https://doi.org/10.17176/20191123-002102-0
Parent Title (German):Verfassungsblog
Publisher:Verfassungsblog.de
Place of publication:Berlin
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2019
Date of first Publication:2019/11/22
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2020/06/03
Tag:Art. 5 EMRK
Art. 3 ECHR; Refugee Protection; Transit Zones
Issue:2019/11/22
Page Number:7
First Page:1
Last Page:7
Note:
LICENSED UNDER CC BY NC ND
HeBIS-PPN:467351031
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell - Keine Bearbeitung 4.0