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Eigentumsmäßiger und systemisch-marktregulativer Schutz der Presse im Internet

  • Der deutsche und der europäische Gesetzgeber kodifizierten 2013 bzw. 2019 verwandte Schutzrechte zugunsten von Presseverlegern. 2021 und 2023 erließen Australien und Kanada Sondergesetze zum Schutz der Presse im Internet. In den USA und der Schweiz sind entsprechende Legislativvorhaben anhängig. Ultimatives Ziel all dieser Interventionen ist es, ein tragfähiges digitales Pressewesen zu gewährleisten. Presseverlegern soll zu Einnahmen verholfen werden, die von Betreibern von Suchmaschinen, News-Aggregatoren, Medienbeobachtungsdiensten und sozialen Netzwerken bezahlt werden sollen. Der Beitrag unterscheidet in rechtsvergleichender Betrachtung zunächst zwei Typen der Presseförderung im Internetzeitalter, nämlich einen klassisch-eigentumsmäßigen Ansatz – paradigmatisch realisiert im deutschen Recht – und einen systemisch-marktregulativen, von medienpolitischen Erwägungen geleiteten Ansatz – paradigmatisch verwirklicht im australischen und kanadischen Recht. Anschließend werden die sich spiegelbildlich verhaltenden Vor- und Nachteile dieser beiden Regulierungstypen benannt. Der folgende Abschnitt stellt hybride Lösungen im französischen, italienischen und schweizerischen Recht vor. Schlussbemerkungen führen zurück zur international-vergleichenden Perspektive und zur Frage, was ein wie auch immer gearteter Schutz der Presse in Anbetracht der tektonischen Verschiebungen, die die Online-Kommunikation mit sich bringt, zu bewirken vermag.

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Metadaten
Author:Alexander PeukertGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-670497
Series (Serial Number):Arbeitspapiere / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität = Research paper / Faculty of Law, Goethe University (2023,3)
Publisher:Goethe-Univ., Fachbereich Rechtswiss.
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:2023
Year of first Publication:2023
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2023/09/01
Tag:AGCOM; Art. 15 DSM-Richtlinie; Facebook; Frankreich; Google; Italien; New Media Bargaining Code; Online News Act; Presseleistungsschutzrecht; Schweiz
Page Number:28
HeBIS-PPN:511658443
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:0 Informatik, Informationswissenschaft, allgemeine Werke / 07 Publizistische Medien, Journalismus, Verlagswesen / 070 Publizistische Medien, Journalismus, Verlagswesen
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht