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Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG in der Prüfungspraxis : eine kritische Betrachtung des IDW PS 340

  • Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG ist kein „Risiko“-Früherkennungssystem, wie dies der IDW PS 340 annimmt. Daraus folgen zu weit reichende angebliche Risikomanagement- und Prüfpflichten. Eine fortlaufende und ständige Erfassung, Bewertung und Analyse von Einzelrisiken ist nämlich nicht erforderlich. Zwar mag im Einzelfall eine Risikosteuerung angezeigt sein, die sich einem umfassenden Risikomanagement annähert. Die über § 91 Abs. 2 AktG hinausgehenden Maßnahmen ergeben sich dann aber aus §§ 76, 93 AktG und sind insofern auch nicht Prüfungsgegenstand des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB. 2. Der IDW PS 340 blendet die zentral wichtige Liquiditätssteuerung aus. Hier ist er zu eng und nicht spezifisch genug. Bestandsgefährdende Entwicklungen können nämlich auch durch Liquiditätsrisiken entstehen. § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet daher die Gesellschaft zur Aufstellung eines Finanzplans, der künftige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge einander gegenüberstellt. 3. Der IDW PS 340 besteht nicht hinreichend deutlich auf schriftlicher Dokumentation des Früherkennungssystems. Denn eine schriftliche Fixierung von Früherkennungs- und Überwachungssystem dient nicht nur der Funktionsfähigkeit dieser Systeme, sondern bildet auch die Prüfungsgrundlage, ohne die dem Abschlussprüfer eine hinreichende Prüfung nicht möglich ist.

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Metadaten
Author:Nikolaus Bunting
URN:urn:nbn:de:hebis:30-115903
URL:http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_127.pdf
Parent Title (German):Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 127
Series (Serial Number):Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance (127)
Publisher:Inst. for Law and Finance
Place of publication:Frankfurt am Main
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:2011
Year of first Publication:2011
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2011/09/28
HeBIS-PPN:278503586
Institutes:Wissenschaftliche Zentren und koordinierte Programme / Institute for Law and Finance (ILF)
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht