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Verantwortlich für die eigene Tat? : Das Strafrecht und der Schuldbegriff - eine alte Diskussion mit neuen Impulsen

  • Muss das Strafrecht, vor allem der Schuldbegriff, wegen aktuellen Erkenntnisse der Hirnforschung in einem neuen Licht gesehen werden? Wenn unsere Entscheidungen und Handlungen durch neurologische Prozesse vollständig kausal vorherbestimmt sind, bleibe für die Willensfreiheit kein Raum. Und wenn der Wille nicht frei ist, dann könne ein Täter für eine Straftat auch nicht verantwortlich sein; denn er hätte in der gleichen Situation nicht anders handeln, also die Straftat auch nicht unterlassen können. Wird die Freiheit der Person so fundamental in Frage gestellt, steht freilich das Recht insgesamt zur Disposition.

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Metadaten
Verfasserangaben:Klaus GüntherGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30-47406
ISSN:0175-0992
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Forschung Frankfurt : Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität
Verlag:Univ. Frankfurt, Campusservice
Verlagsort:Frankfurt, M.
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):15.08.2007
Jahr der Erstveröffentlichung:2005
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:15.08.2007
Jahrgang:23
Ausgabe / Heft:4
Seitenzahl:6
Erste Seite:26
Letzte Seite:31
HeBIS-PPN:189564156
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht