Soll das bloße Anlegen von Feindeslisten strafbar sein? : § 126a StGB auf dem Prüfstand
- Mit dem am 22. September 2021 neu in Kraft getretenen § 126a StGB, der nun explizit das Anlegen von Feindeslisten unter Strafe stellt, sollen Menschen (noch) besser gegen Hass und Hetze im Internet geschützt werden. So legitim diese Intention auch ist, drängt sich gleichsam die Frage auf, ob diesem Phänomen wirkungsvoll mit dem Strafrecht entgegnet werden kann und aus rechtsstaatlicher Perspektive überhaupt werden darf. Unter dieser Prämisse wird kritisch eruiert, ob und inwiefern sich § 126a StGB in das dogmatische Gerüst des Strafrechts einordnen lässt. Dabei ist § 126a StGB dem modernen Präventionsstrafrecht zuzuordnen. Dieses verfolgt den Ansatz, durch eine Vorverlagerung der Strafbarkeit das Strafrecht als funktionales Mittel zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu instrumentalisieren. Nach der Bewertung der tatsächlichen Bedrohungslage wird der Handlungsunwert der Verbreitung von Feindeslisten analysiert. Daneben werden weitere Grenzen der strafrechtlichen Vorverlagerung beleuchtet, namentlich die fundamentalen Prinzipien des Tatstrafrechts, des Bestimmtheitsgebots und des Ultima-Ratio-Grundsatzes, an denen sich § 126a StGB messen lassen muss.
Verfasserangaben: | Marcel Grosser |
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URN: | urn:nbn:de:hebis:30:3-836149 |
DOI: | https://doi.org/10.21248/gups.83614 |
ISSN: | 2940-7109 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Frankfurt Law Review : Rechtswissenschaftliche Zeitschrift von Studierenden der Goethe-Universität Frankfurt am Main. 2. Jahrgang. 01/2024 |
Verlag: | Goethe-Universität Frankfurt a.M. |
Verlagsort: | Frankfurt am Main |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Veröffentlichung (online): | 17.04.2024 |
Datum der Erstveröffentlichung: | 17.04.2024 |
Veröffentlichende Institution: | Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg |
Datum der Freischaltung: | 17.04.2024 |
Freies Schlagwort / Tag: | Feindeslisten; Verbreiten personenbezogener Daten; §126a StGB |
Jahrgang: | 2 |
Ausgabe / Heft: | 1 |
Seitenzahl: | 9 |
Erste Seite: | 38 |
Letzte Seite: | 45 |
Institute: | Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Sammlungen: | Universitätspublikationen |
Zeitschriften / Jahresberichte: | Frankfurt Law Review : FraLR / Frankfurt Law Review Jg. 2, H. 1 (2024) |
Übergeordnete Einheit: | urn:nbn:de:hebis:30:3-833691 |
Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International |