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Zum Ordnungswert des § 136 InsO

  • Zum Ordnungswert des § 136 InsO „Reform besteht in der Entfernung des Überflüssigen“. Das ist der Wahlspruch des Entwurfes zum MoMiG. Unsere unzeitgemäße GmbH soll eine Neugestalt erhalten, damit sie den aufkommenden Wettbewerb mit ihren europäischen Verwandten aushalte. Die Ära regionaler Sonderwege habe zu enden und das ist ein Verdikt vor allem über das national-eigensinnige Eigenkapitalersatzrecht: Dieses soll, vereinfacht gesagt, in seiner Sanktionsschärfe gemäßigt, in die InsO überführt und von dem unsicheren Krisenbegriff befreit werden. Wer so großräumig denkt, verliert sich über dem scheinbar Kleinen. Niemand fragt nach der Zukunft des § 136 InsO. Es wäre Unrecht zu glauben, hier werde nur die Rückgewähr stiller Einlagen für anfechtbar erklärt und das stehe neben dem Reformthema. Der Beitrag wird zeigen: dass erstens auch § 136 InsO in Wahrheit die heute mit dem Wort „Eigenkapitalersatz“ bezeichnete Ordnungsaufgabe zu lösen sucht und zweitens mit dem neuen Recht scharfe Wertungswidersprüche entstehen; diese sind drittens nur auf einem Weg zu beheben: durch Streichung des § 136 InsO.

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Metadaten
Verfasserangaben:Tim Florstedt
URN:urn:nbn:de:hebis:30-51354
URL:http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_072.pdf
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 72
Schriftenreihe (Bandnummer):Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance (72)
Verlag:Inst. for Law and Finance
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Arbeitspapier
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2007
Jahr der Erstveröffentlichung:2007
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:24.11.2007
HeBIS-PPN:19477788X
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht