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Zur mamlukischen Heraldik

  • Ein wesentliches Kennzeichen mamlukischer Kunstwerke sind Kartuschen mit heraldischen Emblemen. Diese Wappen, die nicht nur den Herrschern vorbehalten blieben, sondern auch den Mamluken nach Beendigung der militärischen Ausbildung und ihrer Dienste am Hofe zusammen mit dem Offiziersrang vom Sultan verliehen wurden, kennzeichnen in der Regel den Träger bis zum Lebensende. Die im Auftrage der Mamlukenherrscher und ihrer Amire errichteten Architekturen und die hierfür als Einrichtung angefertigten Kunstgegenstände zeigen infolgedessen neben Inschriften mit Namen und Titeln des Bestellers sehr häufig auch dessen Wappen. In besonderem Maße gilt dies für die mamlukische Metropole: An den mehr als 220 erhaltenen mamluklschen Bauten in Kairo sind - zusammen mit den 30 hier erstmals publizierten Wappen - in mehr als 90 Fällen heraldische Embleme belegt); bei dem oft fragmentarischen Überlieferungszustand ist dies ein Hinweis, daß ehemals wohl fast alle mamlukischen Architekturen durch Wappen gekennzeichnet waren. Häufig wurde jedoch auf dle Nennung des Namens verzichtet, oder ist - wie an einigen Bauten in Kairo - nicht mehr erhalten, so daß neben stilistischen Kriterien im besonderen Maße auch Wappen als Grundlage bei zeitlichen Einordnungen eine wichtige Rolle zukommt. Schlüssel hierzu ist das 1933 erschienene Corpus von LEON ARI MAYER, das alle bis zu diesem Zeitpunkt bekannte Objekte mit Wappen enthält, die mit namentlich gekennzeichneten Inschriften versehen sind. Obwohl inzwischen zahlreiches neues Material bekanntgemacht wurde, insbesondere die Untersuchung von PAUL BALOG über die Heraldik auf den Münzen mamlukischer Sultane, fehlt bisher ein Abriß der Entwicklung der mamlukischen Wappen, auf deren Basis die Einordnung anonymer Wappen möglich wäre. Ausgehend von neu gefundenen bzw. unpublizierten Wappen an Kairoer Bauten und den damit zusammenhängenden Problemen soll hier deshalb versucht werden, die Abschnitte dieser Entwicklung stichwortartig zu umreißen. Diesem Versuch kommt entgegen, daß von den zahlreichen bekannten Wappen immerhin etwa 120 Formen, die von 26 Mamlukensultanen und mehr als 280 namentlich faßbaren Amiren belegt sind, zeitlich fixiert werden können. Durch dle Gruppierung dieses Materials nach primär formalen und parallel auch chronologischen Gesichtspunkten zeichnet sich deutlich eine stufenweise Entwicklung ab. Schwierigkeiten ergeben sich hierbei allerdings aus der komplizierten Struktur der regierenden Mamlukenkaste, der gesellschaftlichen Oberschicht also, der die Träger der Wappen angehören. Denn erstens werden die Wappen den befreiten Mamluken bereits am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn als herrschaftlicher Amir verliehen, während die Objekte, die diese Wappen belegen, sehr häufig erst auf dem Höhepunkt der Karriere in Auftrag gegeben werden konnten und es sich demnach bei den über die Kunstwerke erschlossenen Zeitansätzen für Wappenformen oft um Daten handelt, die nicht den augenblicklichen Stand der Entwicklung widerspiegeln. Ein weiteres in Rechnung zu stellendes retardierendes Element ergibt sich aus dem Umstand, daß Wappen nicht nur von den Ehefrauen übernommen werden konnten, sondern auch den Töchtern und vor allem den Söhnen vererbt wurden. Letztere hatten deshalb meist keine eigenen Wappen, weil sie als freigeborene Söhne - natürlich bilden die Söhne der Herrscher eine Ausnahme - von der militärischen Eliteausbildung und damit vom Aufstieg in die höheren Staatsämter ausgeschlossen blieben, die Tätigkeit als religiöser Beamter oder in der Verwaltung im allgemeinen jedoch nicht zur Belehnung mit einem Wappen führte. In Hinblick auf die Heraldik hat dies oft anachronistisch anmutende altertümliche Wappenformen zur Folge.

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Metadaten
Author:Michael Meinecke
URN:urn:nbn:de:hebis:30-1153249
ISSN:0342-1279
Parent Title (German):Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Abteilung Kairo
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2010/10/01
Year of first Publication:1972
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2010/10/01
Volume:28
Page Number:91
First Page:213
Last Page:287
Note:
Signatur: Zsq 3398 HM 23: DA 2/200
HeBIS-PPN:359907555
Sammlungen:Sonstige
Licence (German):License LogoArchivex. zur Lesesaalplatznutzung § 52b UrhG