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Kapitalkonsolidierung im Bankkonzern

  • Europäische Bankkonzerne sind nicht nur verpflichtet, konsolidierte Jahresabschlüsse zu erstellen, sie müssen seit Mitte der achtziger Jahre darüber hinaus ihr gesamtes regulatives Eigenkapital im Wege eines weiteren Konsolidierungsverfahrens ermitteln. Dieses Verfahren hat der deutsche Gesetzgeber im Kreditwesengesetz kodifiziert. Der folgende Beitrag erörtert offene Fragen, die sich bei Anwendung der kreditwesenrechtlichen Vorschriften über die Kapitalkonsolidierung stellen, und zeigt die Konsequenzen auf, die das Konsolidierungsverfahren auf die Geschäftsentfaltungsmöglickeiten der Konzernunternehmen hat. Die anschließende Analyse der Zweckmäßigkeit des Verfahrens soll belegen, dass sich die Pflicht zur Durchführung einer besonderen bankaufsichtsrechtlichen Kapitalkonsolidierung kaum rechtfertigen lässt. Der Autor plädiert daher für deren Abschaffung und für die Einführung einer generellen Pflicht zur Unterlegung von Bank-an-Bank Beteiligungen mit Haftungsmitteln.

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Verfasserangaben:Michael Senger
URN:urn:nbn:de:hebis:30-8713
URL:http://www.ilf-frankfurt.de/uploads/media/ILF_WP_033.pdf
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Working paper series / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institute for Law and Finance ; 33
Schriftenreihe (Bandnummer):Working paper / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut for Law and Finance (33)
Verlag:Inst. for Law and Finance
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Arbeitspapier
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2004
Jahr der Erstveröffentlichung:2004
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:03.05.2005
HeBIS-PPN:135282284
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht