Ziele für den Klimaschutz 1997 : Stellungnahme zur dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto ; beschlossen auf der 52. Sitzung des Beirats am 19. September 1997 in Göttingen

  • Nach dem aktuellen Stand der Klimaforschung, der vor allem im jüngsten Bericht des ‘Intergovernmental Panel on Climate Change’ (IPCC) zusammengefaßt ist, liegt es nahe, von einem menschlichen Einfluß auf das globale Klima zu sprechen.Wenn es nicht gelingt, die bestehenden Wirtschafts- und Lebensweisen zu ändern, droht mit großer Wahrscheinlichkeit eine globale Klimaänderung in einem Ausmaß und in einer Geschwindigkeit, wie sie in den letzten 10.000 Jahren (im jüngeren Quartär) niemals aufgetreten ist. Um die deshalb zum Schutz des Klimasystems notwendigen Emissionsreduktionen zu bestimmen, wendet der Beirat das bereits 1995 in der Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz genutzte Konzept der „Toleranzfenster“ erneut an. Dabei wird der für die kommenden 200 Jahre noch verbleibende Handlungsspielraum durch die normative Vorgabe von auf keinen Fall hinnehmbaren ökologischen, ökonomischen und sozialen „Leitplanken“ der Klimaentwicklung und der Klimapolitik ermittelt. Die Summe der Leitplanken definiert das „Toleranzfenster“ im Klimaschutz. Der Beirat geht davon aus, daß entsprechend dem „Berliner Mandat“ von 1995 und den in der Klimarahmenkonvention niedergelegten völkerrechtlichen Grundsätzen zunächst nur die in Anlage I aufgeführten Staaten (Industrieländer) durch konkrete Reduktionsziele in die Pflicht genommen werden. Für die Verteilung von Pflichten zwischen den einzelnen Ländern empfiehlt der Beirat den sogenannten „Pro-Kopf-Ansatz“ als grundsätzliches Kriterium, wobei in einer Übergangsphase andere Ansätze vorübergehend zum Einsatz kommen können. Daraus ergibt sich notwendigerweise ein stark verengter Handlungsspielraum für die Industrieländer. Der Beirat kommt zu dem Ergebnis, daß sein 1995 in der Stellungnahme zur ersten Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagenes Emissionsprofil („WBGUSzenario“) nur dann als mit den ökologischen, ökonomischen, sozialen und völkerrechtlichen Leitplanken verträglich ist, wenn es sich nicht nur auf Kohlendioxid bezieht, sondern auch die anderen wichtigen Treibhausgase wie Methan und Distickstoffoxid berücksichtigt.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:hebis:30-1135500
Document Type:Book
Language:German
Date of Publication (online):2009/11/26
Year of first Publication:1997
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Creating Corporation:Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen
Release Date:2009/11/26
GND Keyword:Kioto; Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention <1997>; Klimakonvention; Treibhausgas; Emissionsverringerung
Source:Bremerhaven : WBGU, 1997 ; http://www.awi-bremerhaven.de/WBGU/wbgu
HeBIS-PPN:22003897X
Dewey Decimal Classification:5 Naturwissenschaften und Mathematik / 55 Geowissenschaften, Geologie / 550 Geowissenschaften
Sammlungen:Sammlung Biologie / Sondersammelgebiets-Volltexte
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht