Zwischen Statistik und Staatsziel : Spezialtarife für Männer und Frauen in der Lebens- und Krankenversicherung ; zulässige Ungleichbehandlung oder unzulässige Diskriminierung?

  • Müssen Lebens- und Krankenversicherer die unterschiedliche Eingruppierung von Männern und Frauen aufgeben und »Unisex-Tarife « anbieten? Die Europäische Kommission hat mit ihrem Antidiskriminierungsprogramm auch die Privatversicherungen ins Visier genommen: Ein Richtlinienentwurf aus dem Jahr 2003 zur »Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen« will das Geschlecht von Versicherungsnehmern als Tarifierungsmerkmal von Versicherungsverträgen verbieten. Die in der Öffentlichkeit intensiv diskutierte Frage, ob die Spezialtarife für Männer und Frauen eine zulässige Ungleichbehandlung oder eine unzulässige Diskriminierung darstellen, berührt auf der einen Seite Grundlagen der Versicherungstechnik und des Privatversicherungsrechts und auf der anderen Seite grundlegende Prinzipien des Gemeinschafts- und des nationalen Verfassungsrechts, wie die Autoren anschaulich darlegen – nicht ohne selbst Position zu beziehen.

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Metadaten
Author:Manfred WandtGND, Hannah Ehlers
URN:urn:nbn:de:hebis:30-64831
ISSN:0175-0992
Parent Title (German):Forschung Frankfurt : Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität
Publisher:Univ. Frankfurt, Campusservice
Place of publication:Frankfurt, M.
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2009/08/27
Year of first Publication:2005
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2009/08/27
Volume:23
Issue:1
Page Number:5
First Page:20
Last Page:24
HeBIS-PPN:215171780
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht