Aufsichtspflichtverletzung mit Folgen

  • Die Naturschutzgesetze selbst und eine Vielzahl der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen bestimmen Tatbestände ordnungswidrigen Handelns, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Leider ist es auch immer wieder erforderlich, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden, da bekanntermaßen nicht allen Menschen die Ziele des Naturschutzes und das Wohl der Allgemeinheit am Herzen liegen, vielmehr Gedankenlosigkeit, Unkenntnis usw. ihr Handeln prägen (GEORGE 1998). Bei der Anwendung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) tun sich jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten und Fehlerquellen auf. Sie können hier unmöglich alle behandelt werden. Vorliegender Beitrag beschäftigt sich nur mit dem leider nicht seltenen Fall der Aufsichtspflichtverletzung. Die Frage, wer sich eigentlich darum kümmert, wenn wieder einmal die Wildpflanzen auf einem Feldrain totgespritzt oder die Wurzeln eines Baumes durch Schachtarbeiten beschädigt wurden und wer gegebenenfalls dafür zur Verantwortung zu ziehen wäre, hat sich sicher schon mancher gestellt. Und wer kennt nicht diese oder ähnliche Antworten eines Baggerfahrers oder eines anderen Arbeiters: "Wenn ich nicht tue was mein Chef sagt, gibt's die Papiere!"

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Metadaten
Author:Klaus George
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-328134
ISSN:0940-6638
Parent Title (German):Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2014/01/16
Year of first Publication:2001
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2014/01/16
Volume:38
Issue:2
Page Number:4
First Page:59
Last Page:62
HeBIS-PPN:363410694
Dewey Decimal Classification:5 Naturwissenschaften und Mathematik / 57 Biowissenschaften; Biologie / 570 Biowissenschaften; Biologie
Sammlungen:Sammlung Biologie / Sondersammelgebiets-Volltexte
Zeitschriften / Jahresberichte:Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt / Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 38 (2001), Heft 2
:urn:nbn:de:hebis:30:3-318543
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht