Bergbau contra Artenschutz? : Zur Anwendung des §31 Absatz 2 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt am Beispiel der Uferschwalbe

  • In der ausgeräumten Agrarlandschaft, in der die meisten Restflächen völlig eutrophiert sind, Fließgewässer begradigt und teilweise eingedeicht zu Vorflutern degradiert wurden, kommt vorhandenen Sand-, Kies- oder Tongruben oft eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zu. Wertbildende Parameter dieser Tagebaue sind nach Flade (1994) unter anderem vegetationslose Flächen mit Wasserlachen, hohe Steilwände und Ruderalvegetation. Oft entstehen besonders geschützte Biotope wie Röhrichte, naturnahe Kleingewässer, Halbtrockenrasen und Gebüsche trockenwarmer Standorte. Solche Abbauflächen sind Ersatzhabitate für viele seltene und geschützte Arten. Damit schafft der Bergbau die Grundlagen für ihr Vorkommen und gefährdet aber zugleich durch fortschreitenden Abbau Wohn-, Brut- und Zufluchtsstätten besonders geschützter Arten. Das so entstehende Konfliktpotential wird nachfolgend am Beispiel der Uferschwalbe erläutert. Es wird aber auch eine Lösungsvariante vorgestellt, die den Interessenausgleich zwischen Bergbau und Artenschutz ermöglichen soll.

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Metadaten
Author:Klaus George
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-340714
ISSN:0940-6638
Parent Title (German):Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2014/05/30
Year of first Publication:1996
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2014/06/06
Volume:33
Issue:1
Page Number:6
First Page:49
Last Page:54
HeBIS-PPN:365540536
Dewey Decimal Classification:5 Naturwissenschaften und Mathematik / 57 Biowissenschaften; Biologie / 570 Biowissenschaften; Biologie
Sammlungen:Sammlung Biologie / Sondersammelgebiets-Volltexte
Zeitschriften / Jahresberichte:Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt / Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 33 (1996), Heft 1
:urn:nbn:de:hebis:30:3-335247
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht