Vogelmonitoring im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie
- Nach der erfolgten Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten ist nun der Schutz der Vogelarten und deren Lebensräume in diesen Gebieten zu organisieren und zu entwickeln. Dies kann nur auf der Grundlage solider Daten über Vorkommen und Aufenthaltszeiten der jeweiligen Vogelarten sowie des Erhaltungszustandes ihrer Populationen geschehen, die wiederum nur im Rahmen eines entsprechenden Monitorings erhoben werden können (Gedeon et al. 2003). Die Bedeutung eines umfangreichen Vogelmonitorings, das sich an den Erfordernissen der in den gesetzlichen Bestimmungen verankerten Berichtspflichten des Landes gegenüber der Europäischen Union orientiert, ist unumstritten (Gade-Butzlaff 2002). Weitere Berichtspflichten ergeben sich auch aus anderen internationalen Verträgen und Übereinkommen zum Schutz der Vögel wie z.B. der Ramsar-Konvention und dem AEWA-Abkommen (Gedeon 2003).