Spiele mit Zeugen : Zur Gerichtsbarkeit der Bühne im Gegenwartstheater

  • Wie ich zeigen wollte, führt Oppenheimers Film "The Act of Killing" die obengenannten Schwierigkeiten im Umgang mit Täterzeugenschaft ins Extrem. Der Film verzichtet darauf, die Äußerungen der Täter aus dem Off zu kommentieren, zu überprüfen oder ihnen Kontra zu geben. Die Opfer sind – in den Zeugnissen der Täter wie auch in den Bildern des Films – auf gespenstische Weise abwesend. "The Look of Silence" nimmt zum ersten Film eine geradezu komplementäre Strategie ein: Er macht die Opfer als Subjekte sicht- und hörbar – aber nicht, indem er die Opfer in den Zeugenstand ruft, sondern indem er sie zu 'Zuhörern des Zeugnisses' macht. "The Act of Killing" und "The Look of Silence" können als zwei Teile eines Ganzen betrachtet werden, in dem die Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit eines Dialogs von Tätern und Opfern in Indonesien heute aufgezeigt wird. Zugleich zeigt das Doppelfilmprojekt, dass es dazu keine Alternative gibt, wenn die Wahrheit zur Sprache kommen soll.

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Metadaten
Author:Michael Bachmann
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-499238
ISBN:978-3-7705-6020-2
Parent Title (German):Zeugen in der Kunst / Sybille Krämer, Sibylle Schmidt (Hg.)
Publisher:Wilhelm Fink
Place of publication:Paderborn
Editor:Sybille Krämer, Sibylle Schmidt
Document Type:Part of a Book
Language:German
Date of Publication (online):2019/03/27
Year of first Publication:2016
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2019/03/28
GND Keyword:Kongo Tribunal; Tribunal; Zeugnis; Theater; Politisches Theater; Prozess; Russell-Tribunal
Page Number:15
First Page:211
Last Page:225
HeBIS-PPN:448080737
Dewey Decimal Classification:8 Literatur / 80 Literatur, Rhetorik, Literaturwissenschaft / 800 Literatur und Rhetorik
Sammlungen:CompaRe | Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
CompaRe | Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft / Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung, Berlin
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht