Editorial

  • Strafe muss sein! Ein drohender Satz, eine Universalie der Gerechtigkeit, ein pädagogisches Prinzip, eine Existenzgarantie für den strafenden Staat? Wenn Strafe denn wirklich "sein muss", wie kann sie als rechtliche ausgeübt und legitimiert werden? Hinter dem Alltagsspruch "Strafe muss sein" öffnet sich das weite Feld der Geschichte des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft. Dieses Feld ist von der traditionellen Rechtsgeschichte eher vernachlässigt worden. Die meisten Strafrechtler halten es für verzichtbar. Vorlesungen zur Strafrechtsgeschichte gehören nicht zum Ausbildungskanon. So kamen die Innovationen in den letzten Jahren eher von außen, von der Kulturanthropologie, von der neueren Kulturgeschichte und speziell von der erfreulich entfalteten Historischen Kriminologie. Die Rechtsgeschichte hat hiervon erheblich profitiert. Sie hat ihrerseits wieder auf die historische Forschung zum Mittelalter und zur Frühen Neuzeit zurückgewirkt. Die früher manchmal beobachteten Barrieren gegenseitiger Nichtwahrnehmung scheinen nahezu verschwunden. ...

Download full text files

Export metadata

Additional Services

Share in Twitter Search Google Scholar
Metadaten
Author:Michael StolleisGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-503522
DOI:https://doi.org/10.12946/rg14/005-005
ISSN:2195-9617
ISSN:1619-4993
Parent Title (Multiple languages):Rechtsgeschichte = Legal history
Publisher:Klostermann
Place of publication:Frankfurt, M.
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2009
Year of first Publication:2009
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2019/06/13
Volume:14
Page Number:2
First Page:5
Last Page:5
Note:
Dieser Beitrag steht unter einer Creative Commons cc-by-nc-nd 3.0
HeBIS-PPN:450790371
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Licence (German):License LogoCreative Commons - Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung 3.0