Erklärung des Wahnsinns : der Film "Rohtenburg" wurde verboten – wem ist dadurch geholfen?

  • Armin Meiwes hat durchgesetzt, dass der Spielfilm "Rohtenburg" vorerst nicht ins Kino kommt, weil er Persönlichkeitsrechte verletze. Die Frage, inwiefern etwaige Übereinstimmungen im Film unentscheidbar fiktiv oder real sein könnten und ob durch das Verbot ein notwendige kulturelle Verarbeitung verhindert wird, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Imitiert die Kunst das Leben oder das Leben die Kunst? Diese Frage stellten sich die Richter des OLG Frankfurt in der vergangenen Woche wohl nicht, als sie der einstweiligen Verfügung Armin Meiwes', des so genannten "Kannibalen von Rothenburg", entsprachen, der den Film "Rohtenburg" (Originaltitel: "Butterfly – A Grimm Love Story") als Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sah.

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Verfasserangaben:Stefan Höltgen
URN:urn:nbn:de:hebis:30-1144238
URL:https://www.heise.de/tp/features/Erklaerung-des-Wahnsinns-3405288.html
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):telepolis
Verlag:Heise
Verlagsort:Hannover
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2006
Datum der Erstveröffentlichung:07.03.2006
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:13.01.2010
GND-Schlagwort:Kannibalismus <Motiv>; Meiwes, Armin
Ausgabe / Heft:07.03.2006
Seitenzahl:4
Quelle:http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22196/1.html ; telepolis, 07.03.2006
HeBIS-PPN:222287225
Institute:keine Angabe Fachbereich / Extern
DDC-Klassifikation:7 Künste und Unterhaltung / 79 Sport, Spiele, Unterhaltung / 790 Freizeitgestaltung, darstellende Künste, Sport
Sammlungen:Sammlung Musik, Theater, Film / Literatur zum Film
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht