Die Rechtsform deutscher Wertpapierbörsen : Anmerkungen zur Reformdiskussion

  • Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet. Die im BörsG nur beiläufig erwähnten Börsenträger - dies sind entweder rechtsfähige Vereine oder Kapitalgesellschaften - stellen die materiellen und personellen Ressourcen für den Handel an der Börse zur Verfügung. Sie sind Partner der mit den Börsenbediensteten abgeschlossenen Anstellungsverträge und aller anderen Schuldverhältnisse, die sich auf den Betrieb der Börse beziehen. Die Börse selbst, also die eigentliche Marktveranstaltung, an der der Handel mit Wertpapieren stattfindet, wird von der heute ganz vorherrschenden Auffassung als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts eingestuft. In ihre inneren Angelegenheiten, die durch die Börsenorgane wahrgenommen werden, darf der Börsenträger nicht eingreifen.

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Metadaten
Author:Ulrich Segna
URN:urn:nbn:de:hebis:30-7814
URL:http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere
Parent Title (German):Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 75
Parent Title (English):Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; Nr. 75
Series (Serial Number):Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht (75)
Publisher:Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht
Place of publication:Osnabrück
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:1999
Year of first Publication:1999
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2005/04/11
Page Number:35
Note:
publ. in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 1999 S. 144 ff.
HeBIS-PPN:197986145
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht