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Hintergrund: Im vorzustellenden Projekt wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Europäisierung der Arzneimittelpolitik auf die in Deutschland gültigen Sicherheitsstandards hat. Die Festlegung von Sicherheitsstandards geschieht einerseits hinsichtlich der Zulassung von Arzneimitteln (Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit). Zudem wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis bereits zugelassener Präparate in einem System der Nachmarktkontrolle (Pharmakovigilanz) beobachtet, um unerwünschte Arzneimittelwirkungen erfassen und gegebenenfalls darauf reagieren zu können. Die Europäische Kommission bemüht sich seit mehreren Jahrzehnten um eine Vereinheitlichung der Arzneimittelzulassung innerhalb der EU. Beabsichtigt ist die Herstellung eines einheitlichen europäischen Arzneimittelmarktes. Im Netzwerk europäischer Arzneimittelpolitik sind die pharmazeutischen Hersteller ein einflussreicher Akteur. Mit der Dominanz industrieller Interessen ist die Befürchtung verbunden, dass das Ziel der Arzneimittelsicherheit gegenüber ökonomischen Interessen in den Hintergrund tritt. Eine mögliche Konsequenz wäre die Aufweichung von Standards auf der nationalen Ebene. Material/Methoden: Die Auswirkungen der Europäisierung der Arzneimittelpolitik auf die Sicherheitsstandards werden mittels einer Dokumentenanalyse erfasst. Das untersuchte Material setzt sich einerseits aus den europäischen Rechtsetzungsakten (Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien), andererseits aus den daraus abzuleitenden Veränderungen in deutschen Gesetzen und Verordnungen zusammen. Beginnend mit der ersten europäischen Verordnung im Jahr 1965 und ihren Konsequenzen für das deutsche Arzneimittelgesetz bis zur Etablierung und Revision europäischer Zulassungsverfahren wird anhand der relevanten Dokumente die Entwicklung der Sicherheitsstandards im Europäisierungsprozess nachvollzogen. Ergebnisse/Diskussion: Erste Untersuchungsergebnisse weisen darauf hin, dass die schrittweise Europäisierung der Arzneimittelregulierung für Deutschland in der Tendenz eine Erhöhung von Sicherheitsstandards zur Folge hatte. Der Prozess verlief in unterschiedlichen Phasen und bewirkte in seinen Anfängen seit Mitte der 1960er Jahre eine nachholende Einführung sowie eine kontinuierliche Weiterentwicklung regulativer Standards. Mit der Forcierung des europäischen Binnenmarktprojektes Mitte der 1980er Jahre zeichnet sich eine stärkere industriepolitische Akzentuierung ab. Die Arzneimittelzulassung wird zunehmend hinsichtlich ihrer Wirkung auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller bewertet. Jüngere Entwicklungen rücken die Beschleunigung und Entbürokratisierung der Verfahren in den Mittelpunkt.
Neben dem alltagsbegrifflichen Verständnis der "Unternehmer", das deren Lagerbildung und Interessenhomogenität unterstellt, lassen sich bei genauerem Hinsehen immer schon interne Differenzierungen erkennen, erfassbar v.a. mit der Kategorie der "Kapitalfraktionen". Öffentliche politische Interventionen des "Unternehmerlagers" erscheinen wiederum auf den ersten Blick homogen. Rolf Schmucker zeigt empirisch, dass auch dieser Blick trügt.
Klassenmedizin
(2003)
Im März 2000 hat der Europäische Rat von Lissabon das strategische Ziel der EU formuliert, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – ... der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu schaffen". Die Umsetzung soll u. a. durch die "Offene Methode der Koordinierung" (OMK) vorangetrieben werden. Damit wird eine Leitungs- und Koordinierungsfunktion des Rates auch auf solchen Politikfeldern angestrebt, die nach dem Vertragsrecht in die alleinige Gestaltungskompetenz der Mitgliedstaaten fallen. Die OMK lässt sich als eine Art Benchmarking-Verfahren ohne unmittelbar verpflichtende Konsequenzen für die Mitgliedstaaten beschreiben. Ein ähnliches Vorgehen wird seit 1997 in der Beschäftigungspolitik praktiziert. Mit der Lissabon-Strategie wird die OMK sukzessive auf weitere sozialpolitische Bereiche ausgedehnt. Im Bereich der Alterssicherung kommt sie ebenso zum Einsatz wie bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Künftig wird auch die Gesundheitspolitik der Mitgliedsländer auf dem Prüfstand der OMK stehen.