Verantwortlich für die eigene Tat? : Das Strafrecht und der Schuldbegriff - eine alte Diskussion mit neuen Impulsen

  • Muss das Strafrecht, vor allem der Schuldbegriff, wegen aktuellen Erkenntnisse der Hirnforschung in einem neuen Licht gesehen werden? Wenn unsere Entscheidungen und Handlungen durch neurologische Prozesse vollständig kausal vorherbestimmt sind, bleibe für die Willensfreiheit kein Raum. Und wenn der Wille nicht frei ist, dann könne ein Täter für eine Straftat auch nicht verantwortlich sein; denn er hätte in der gleichen Situation nicht anders handeln, also die Straftat auch nicht unterlassen können. Wird die Freiheit der Person so fundamental in Frage gestellt, steht freilich das Recht insgesamt zur Disposition.

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Metadaten
Author:Klaus GüntherGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30-47406
ISSN:0175-0992
Parent Title (German):Forschung Frankfurt : Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität
Publisher:Univ. Frankfurt, Campusservice
Place of publication:Frankfurt, M.
Document Type:Article
Language:German
Date of Publication (online):2007/08/15
Year of first Publication:2005
Publishing Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Release Date:2007/08/15
Volume:23
Issue:4
Page Number:6
First Page:26
Last Page:31
HeBIS-PPN:189564156
Institutes:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Licence (German):License LogoDeutsches Urheberrecht