Die Rechtsform deutscher Wertpapierbörsen : Anmerkungen zur Reformdiskussion

  • Das deutsche Börsensystem ist durch das Auseinanderfallen von Börsenträger und Börse gekennzeichnet. Die im BörsG nur beiläufig erwähnten Börsenträger - dies sind entweder rechtsfähige Vereine oder Kapitalgesellschaften - stellen die materiellen und personellen Ressourcen für den Handel an der Börse zur Verfügung. Sie sind Partner der mit den Börsenbediensteten abgeschlossenen Anstellungsverträge und aller anderen Schuldverhältnisse, die sich auf den Betrieb der Börse beziehen. Die Börse selbst, also die eigentliche Marktveranstaltung, an der der Handel mit Wertpapieren stattfindet, wird von der heute ganz vorherrschenden Auffassung als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts eingestuft. In ihre inneren Angelegenheiten, die durch die Börsenorgane wahrgenommen werden, darf der Börsenträger nicht eingreifen.

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Verfasserangaben:Ulrich Segna
URN:urn:nbn:de:hebis:30-7814
URL:http://www.jura.uni-frankfurt.de/42780841/arbeitspapiere
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Institut für Bankrecht (Frankfurt, Main): Arbeitspapiere ; Nr. 75
Titel des übergeordneten Werkes (Englisch):Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht (Osnabrück): Arbeitspapiere ; Nr. 75
Schriftenreihe (Bandnummer):Arbeitspapiere / Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Institut für Bankrecht (75)
Verlag:Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht
Verlagsort:Osnabrück
Dokumentart:Arbeitspapier
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:1999
Jahr der Erstveröffentlichung:1999
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:11.04.2005
Seitenzahl:35
Bemerkung:
publ. in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 1999 S. 144 ff.
HeBIS-PPN:197986145
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht