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    <title>OPUS 4 Latest Documents RSS Feed</title>
    <description>Latest documents</description>
    <link>http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/index/index/</link>
    <pubDate>Fri, 06 Jan 2012 14:07:49 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Fri, 06 Jan 2012 14:07:49 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Rechtsgrundlage und Reichweite der Compliance in Aktiengesellschaft und Konzern</title>
      <link>http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/24799</link>
      <description>A. Einleitung 
B. Die Rechtsgrundlagen der Compliance in Aktiengesellschaft und Aktienkonzern 
I. Normierung der Compliance im Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht 
II. Deutscher Corporate Governance Kodex 
III. Bestandteil des aktienrechtlichen Früherkennungssystems 
IV. Organisationspflichten des Vorstands im Innenverhältnis 
1. Legalitätspflicht 
2. Legalitätskontrollpflicht 
a. Residualpflichten bei vertikaler Delegation 
b. Schadenabwendungspflicht 
3. Zwischenergebnis 
V. Organisationspflichten der Gesellschaft im Außenverhältnis 
1. Aufsichtsmaßnahmen nach § 130 OWiG 
a. Aufsichtsmaßnahmen 
b. Begrenzte Reichweite 
c. Geltung im Konzern 
2. Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB 
a. Pflichtenumfang 
aa. Eignungsaufsicht 
bb. Einweisung und Anleitung 
b. Begrenzte Reichweite 
aa. Dezentralisierter Entlastungsbeweis 
bb. Pointilistisches Konzept 
c. Geltung im Konzern 
3. Betriebliche Organisationspflichten gemäß § 823 BGB 
a. Inhalt 
b. Entstehung durch Delegation von Verkehrspflichten 
c. Entstehung durch Arbeitsteilung d. Geltung im Konzern 
aa. Delegation von Verkehrspflichten 
bb. Ausgliederung einer gefährlichen Tätigkeit 
cc. Verkehrspflicht aus Arbeitsteilung 
C. Schluss</description>
      <author>Nikolaus Bunting</author>
      <category>workingpaper</category>
      <guid>http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/24799</guid>
      <pubDate>Fri, 01 Jun 2012 14:07:49 +0200</pubDate>
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      <title>Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG in der Prüfungspraxis : eine kritische Betrachtung des IDW PS 340</title>
      <link>http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/22756</link>
      <description>Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG ist kein „Risiko“-Früherkennungssystem, wie dies der IDW PS 340 annimmt. Daraus folgen zu weit reichende angebliche Risikomanagement- und Prüfpflichten. Eine fortlaufende und ständige Erfassung, Bewertung und Analyse von Einzelrisiken ist nämlich nicht erforderlich. Zwar mag im Einzelfall eine Risikosteuerung angezeigt sein, die sich einem umfassenden Risikomanagement annähert. Die über § 91 Abs. 2 AktG hinausgehenden Maßnahmen ergeben sich dann aber aus §§ 76, 93 AktG und sind insofern auch nicht Prüfungsgegenstand des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB. 2. Der IDW PS 340 blendet die zentral wichtige Liquiditätssteuerung aus. Hier ist er zu eng und nicht spezifisch genug. Bestandsgefährdende Entwicklungen können nämlich auch durch Liquiditätsrisiken entstehen. § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet daher die Gesellschaft zur Aufstellung eines Finanzplans, der künftige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge einander gegenüberstellt. 3. Der IDW PS 340 besteht nicht hinreichend deutlich auf schriftlicher Dokumentation des Früherkennungssystems. Denn eine schriftliche Fixierung von Früherkennungs- und Überwachungssystem dient nicht nur der Funktionsfähigkeit dieser Systeme, sondern bildet auch die Prüfungsgrundlage, ohne die dem Abschlussprüfer eine hinreichende Prüfung nicht möglich ist.</description>
      <author>Nikolaus Bunting</author>
      <category>workingpaper</category>
      <guid>http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/docId/22756</guid>
      <pubDate>Wed, 28 Sep 2011 16:43:33 +0200</pubDate>
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