Refine
Year of publication
- 2015 (180) (remove)
Document Type
- Working Paper (180) (remove)
Language
- English (125)
- German (50)
- Spanish (4)
- Multiple languages (1)
Has Fulltext
- yes (180)
Is part of the Bibliography
- no (180) (remove)
Keywords
- Solvency II (4)
- Währungsunion (4)
- systemic risk (4)
- Digital Humanities (3)
- Mobilität (3)
- Verkehr (3)
- insurance (3)
- Banking Union (2)
- Basel III (2)
- Digitalisierung (2)
Institute
- Wirtschaftswissenschaften (115)
- Center for Financial Studies (CFS) (108)
- Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) (86)
- House of Finance (HoF) (69)
- Rechtswissenschaft (19)
- Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS) (15)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (10)
- Gesellschaftswissenschaften (9)
- Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (7)
- Geographie (6)
Der Beitrag ruft die zentralen Überlegungen Hugo Sinzheimers zur sozialen Selbstbestimmung, zur Arbeitsverfassung, zum Arbeitsrecht als ein die Grenzen zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht sprengenden Rechtsgebiet sui generis und zur Rechtssoziologie ins Gedächtnis, um daraus einige Folgerungen für die Arbeitsrechtswissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe Universität abzuleiten.
The pressure on tax haven countries to engage in tax information exchange shows first effects on capital markets. Empirical research suggests that investors do react to information exchange and partially withdraw from previous secrecy jurisdictions that open up to information exchange. While some of the economic literature emphasizes possible positive effects of tax havens, the present paper argues that proponents of positive effects may have started from questionable premises, in particular when it comes to the effects that tax havens have for emerging markets like China and India.
Greece: threatening recovery
(2015)
Despite the catastrophic phase between 2008 and the end of 2014, much of a previously unsustainable development has been corrected in Greece and there are clear signs that the deterioration came to a halt in 2014. But what is publicly known about the priorities of the newly elected Syriza government suggests that they may be going largely into the wrong direction.
In Absatz 3 des Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) wurde für die Verwendung von ESM Geldern festgelegt, dass diese nur dann zur Gewährung von Finanzhilfen verwendet werden dürfen, wenn „... dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren." Im vorliegenden Artikel argumentiert Alfons Weichenrieder, dass die nach dem griechischen Referendum entstandene Situation, die Stabilität des “Euro-Währungsgebiets insgesamt" nicht bedroht, so dass die Vergabe von neuen Krediten, zumal diese voraussichtlich unter weichen und im Zweifel nicht durchsetzbaren Auflagen vergeben würden, ein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundlagen des ESM wäre.
Die deutsche Steuerpolitik kombiniert hohe Steuersätze mit zahlreichen Ausnahmen. Das reißt Gerechtigkeitslücken, lenkt Investitionen in die falschen Zwecke und verkompliziert das Steuersystem mitunter bis zur Unkenntlichkeit. Bei der Erbschaftsteuer ist dies besonders augenfällig. Der Versuch mit minimalinvasiven Korrekturen Konsistenz in die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu bringen ist fast zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Vieles spricht stattdessen für deutlich abgesenkte Steuersätze und eine gleichzeitige Abschaffung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen.
Die Private Krankenversicherung ist explizit seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2008 neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zweite Säule eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes in Deutschland. Sie ist – auch schon traditionell – umfassend reguliert; Versichertenwettbewerb innerhalb der PKV aber auch zur GKV findet in entsprechend enger rechtlicher Strukturierung statt. In den letzten Jahren wird die PKV zudem auch immer stärker bei der Regulierung der Leistungserbringer berücksichtigt bzw. einbezogen. Der Beitrag gibt einen komprimierten Überblick über die Regulierung der PKV als Teil des Gesundheitssystems.
Zugehörigkeit im Sozialstaat
(2015)
Der Beitrag befasst sich mit der aktuell kontrovers diskutierten Frage des Zugangs von Ausländern – insbesondere von Unionsbürgern – zu staatlichen Sozialleistungen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Grundsicherungsrecht, namentlich auf der Regelung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II, wonach arbeitssuchende Unionsbürger von Leistungen zur Grundsicherung ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Grundlagen wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich der Leistungsausschluss für Unionsbürger und Ausländer in die dem Sozialleistungsrecht zugrundeliegende Konzeption der Territorialität (§ 30 Abs. 1 SGB I) einfügt. Es wird sich zeigen, dass Leistungsausschlüsse für diese Personengruppen im Grundsicherungsrecht als Konkretisierung des Territorialitätsgrundsatzes zu begreifen sind. Von der Annahme ausgehend, dass der "gewöhnliche Aufenthalt" im Sinne des § 30 SGB I also Dreh- und Angelpunkt für die sozialrechtliche Zugehörigkeit ist, soll die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Sozial- und Aufenthaltsrecht beleuchtet werden. Konkret formuliert geht es zum einen um die Frage, ob es für den Zugang zum Sozialleistungssystem eines rechtmäßigen Aufenthalts bedarf. Dass dies – anders als von einigen Sozialgerichten unter Berufung auf einschlägige Rechtsprechung des EuGH teilweise angenommen – zu verneinen ist, gilt zu zeigen. Zum anderen soll untersucht werden, ob und inwieweit gesetzlich geregelte Anforderungen an den Integrationsgrad von Ausländern für die sozialrechtliche Zugehörigkeit zulässig sind.
European households face tremendous obstacles when intending to open a savings account outside their home country. The shortage of deposits has become a major reason for banks’ declining loan supply and ultimately is responsible for a substantial part of the investment weakness and GDP decline in affected European countries.
Policy makers have made important efforts to promote European deposit market integration and to stimulate cross border flows of savings within the European Union. But these efforts will only yield the intended benefits if a number of additional non-tariff trade barriers are removed. Currently, these barriers prevent households in surplus countries to transfer their savings to banks in deficit countries where their deposits are most urgently needed.
Projected demographic changes in industrialized and developing countries vary in extent and timing but will reduce the share of the population in working age everywhere. Conventional wisdom suggests that this will increase capital intensity with falling rates of return to capital and increasing wages. This decreases welfare for middle aged asset rich households. This paper takes the perspective of the three demographically oldest European nations — France, Germany and Italy — to address three important adjustment channels to dampen these detrimental effects of aging in these countries: investing abroad, endogenous human capital formation and increasing the retirement age. Our quantitative finding is that endogenous human capital formation in combination with an increase in the retirement age has strong implications for economic aggregates and welfare, in particular in the open economy. These adjustments reduce the maximum welfare losses of demographic change for households alive in 2010 by about 2.2 percentage points in terms of a consumption equivalent variation.
Mehr als 18 Milliarden Euro hat die Commerzbank im Zuge der Finanzkrise in Form von staatlichen Garantien, Kapitalspritzen oder Einlagen erhalten. Auch die Hypo Real Estate, die WestLB, die SachsenLB und die IKB profitierten von Stützungsmaßnahmen. Die EU genehmigte diese und andere staatlichen Hilfsmaßnahmen. Grundsätzlich sind staatliche Stützungsmaßnahmen jedoch als wirtschaftlicher Vorteil zu werten und damit zunächst eine verbotene Beihilfe. In seinem Working Paper betrachtet Tuschl die rechtlichen Grundlagen des EU-Beihilferechts und zeigt die teilweise differierende Praxis der EU-Kommission auf.