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"Der Krieg um die Kolonieen"
(1922)
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts scheint auch in Deutschland politische Bewegung in die Arbeitsmarktpolitik gekommen zu sein. Angesichts von in der Spitze über 5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und immer deutlicher zu Tage tretender Defizite bei der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit war ein „weiter so“ nicht mehr vermittelbar. Es bestand die Hoffnung, dass die über 5-jährige Tradition aktionistischer, erfolgloser, ja sogar problemverschärfender bundesdeutscher Arbeitsmarktpolitik endlich zu Ende gehen würde. Prinzipien wie „Fördern und Fordern“ wurden erstmals von beiden großen Volksparteien nicht nur ablehnend diskutiert, sondern als Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Beschäftigungspolitik erkannt. Mit ihrer „Agenda 2010“ und den „Hartz-Reformen“ versuchte die rot-grüne Bundesregierung, das Bild eines tiefgreifenden Umbaus der deutschen Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr Effizienz und weniger Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Doch hat eine grundlegende Reform der Arbeitsmarktpolitik wirklich stattgefunden? Dieser Frage gehen die beiden Autoren der vorliegenden Studie, Norbert Berthold und Sascha von Berchem, nach. Sie zeigen auf, wie über Jahrzehnte hinweg von den jeweiligen Regierungen und den sie tragenden Parteien eine völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik verfolgt wurde. Das Ergebnis der Analyse, ob bei den jüngsten Reformen diesbezüglich Lernerfolge zu erkennen sind, ernüchtert: Nach wie vor kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik keinen echten Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. In vielen Bereichen blieben die Reformschritte ein bloßes Kratzen an der Oberfläche. Hinzu kommt, dass vormals bestehende institutionelle Defizite durch neue ersetzt wurden, z.B. bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. All dem stellen die Autoren ein Reformkonzept entgegen, das konsequent versucht, Marktkräfte und Wettbewerb zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu nutzen. Kernpunkt ist ein dezentraler Ansatz, der die Erprobung und Realisierung unterschiedlicher, an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Strategien zulässt. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt. Ohne mutige Schritte bleiben die begonnenen Reformen ein Torso. Deutschland braucht nicht die Verwaltung des Elends auf immer höherem administrativen Niveau. Unserem Land helfen genauso wenig immer neue „Pilotprojekte“ und Wortgeklingel wie „Job-Floater“, „Ich- AG“, „Job-Aqtiv“ und „Equal Pay“. Was wir brauchen, sind ein ordnungspolitisch fundiertes Konzept, mehr Freiheit und mehr Wettbewerb. Mit einem Arbeits„markt“, der seinen Namen verdient, werden wir wieder mehr Wohlstand für alle schaffen können. Michael Eilfort Bernd Raffelhüschen
Rechtlich geregelte Ausbildungsstrukturen haben sich bei der Entwicklung des Kochberufes recht spät entwickelt. Anders als bei typisch handwerklichen Berufen, die durch die Gewerbeordnung von 1869 geregelt waren, wurde der Koch den gewerblichen Arbeitern zugeordnet, auf welche diese Bestimmungen nicht zutrafen. Da es in einigen Ländern des Deutschen Reiches dennoch Innungen gab, war hier das Ausbildungswesen entsprechend geregelt und es ergaben sich große länderspezifische Unterschiede. Lange Zeit war das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden ein rein privates,
dementsprechend groß waren die Unterschiede von Betrieb zu Betrieb und der Ausbeutung der Arbeitskraft der Lehrlinge waren keine Grenzen gesetzt. Verbindliche Prüfungen gab es kaum, weder für die Auszubildenden noch für die Ausbilder. Obwohl die Bestrebungen - besonders der Arbeitnehmerverbände - während der Weimarer Zeit sehr groß waren, ergab sich auch hier noch keine einheitliche Regelung des Lehrlingswesens - teilweise aufgrund der enormen politischen und wirtschaftlichen Probleme.
Erst während der Zeit des Nationalsozialismus - und hier besonders durch den Aufbau der Reicharbeitsgemeinschaft für Berufserziehung im deutschen Gaststättengewerbe - wurden einheitliche Ausbildungsstrukturen mit geregelter Lehrzeit und geregeltem Prüfungswesen eingeführt, auch die während der Berufsausbildung zu vermittelnden Inhalte wurden hier erstmals festgelegt. Das Berufsbild des Koches selbst wurde erst 1950 anerkannt - erstaunlich bei der langen Geschichte dieses Berufes. Die 50er und 60er Jahre waren geprägt von vielfältigen Diskussionen über das Berufsbild des Koches und die Arbeitsbedingungen im Hotel - und Gaststättengewerbe, die daraus resultierenden Veränderungen jedoch gering.
Einen "Meilenstein" stellte das Berufsbildungsgesetz von 1969 darf wo der Beruf des Koches als Ausbildungsberuf seine staatliche Anerkennung erfuhr. Hier wurden auch erstmals über das Berufsbild hinausgehende Berufsordnungsmittel (Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsordnungen) verbindlich festgelegt.
Definitiv verändert bzw. ergänzt wurde das Berufsbild des Koches durch die Ausbildungsverordnung von 1979, die auch heute noch gilt. Auch weitere Strukturmerkmale wie die Meisterprüfungsordnung und die Ausbildereignungsverordnung sind erst in jüngster Zeit erlassen worden.
Laut Auskunft der Industrie- und Handelskammer werden "gute Köche auch heute noch gesucht". Noch immer verhält es sich so, daß ein Großteil der Auszubildenden letztendlich einen anderen Beruf ergreift - teilweise aufgrund der immer noch als schlecht angesehenen Arbeitsbedigungen. Ein erhöhter Bedarf wird hervorgerufen durch Umstrukturierungen auf dem Verpflegungssektor und ein erhöhtes Konsumbedürfnis der Bevölkerung. Daß bestimmte Vorbereitungstätigkeiten, wie sie früher im Berufsbild mit aufgeführt wurden, teilweise in den industriellen Bereich verlagert worden sind, kann als Fortschritt begriffen werden und könnte eine wachsende Attraktivität des Berufes bewirken.
Aktuelle Auseinandersetzungen über die Ausbildung werden im Augenblick nicht geführt. Geblieben ist die Frage, wie die Durchführung der Ausbildungsverordnung gewährleistet werden kann: In vielen Betrieben verhält es sich immer noch so, daß Auszubildende als willkommene Hilfs-Arbeitskräfte begriffen werden und die vorgegebenen Ausbildungsziele vernachlässigt werden.
Bibel und Literatur um 1800
(2014)
Die Geschichte der Philologie war immer auch eine Geschichte des Lesens heiliger Texte. Dass auch die Moderne nicht notwendig mit dieser Herkunft bricht, zeigen die vielfältigen Beziehungen zwischen Literatur, Philologie und Bibelexegese in der epistemologischen Schlüsselepoche um 1800. Wenn Novalis 1798 an Friedrich Schlegel schreibt, eine "Theorie der Bibel" würde eigentlich einer "Theorie der Schriftstellerei oder der Wordbildnerei überhaupt" entsprechen, so ruft das nicht nur einen traditionellen Topos auf, sondern bezieht sich auch auf höchst aktuelle zeitgenössische Debatten. Denn die sich im Laufe des 18. Jahrhunderts ausbildende historische und philologische Kritik der Bibel erlaubt es nicht nur, das Buch der Bücher neu zu lesen, sondern verändert auch das Verständnis des Lesens und der Literatur überhaupt. Immer wenn um 1800 über Semiotik und Übersetzungstheorie, Rhetorik und Philologie, Poetik und Hermeneutik verhandelt wird, geschieht das auch mit Seitenblick auf die Bibel und ihre Lesbarkeit. Weidners Studie untersucht die literarischen und kritischen Diskurse um und über die Bibel, die für die Geschichte der Literaturwissenschaft von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.
Regulierung im Gesundheitswesen ist einerseits spezifisch, andererseits werden zunehmend Regulierungsansätze aus anderen Sektoren übernommen. Dies wirft grundsätzliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen auf: Was sind die Besonderheiten des Gesundheitssektors? Dürfen allgemeine Regulierungsformen auf den Gesundheitssektor übertragen werden? Wie beeinflusst die europäische Gesetzgebung diese Entwicklungen? Der Band enthält Beiträge von ausgewiesenen Expertinnen und Experten des Gesundheitsrechts, die sich anhand aktueller Fragen aus den Bereichen Bedarfsplanung, Arzneimittelregulierung, Wettbewerbsrecht sowie der EU-Patientenrichtlinie mit den Möglichkeiten rechtlicher Regulierung im Gesundheitswesen befassen. Dabei wird auch die neuste Gesetzgebung, insbesondere das Versorgungsstrukturgesetz, erörtert.
Der Mietspiegel ist ein Instrument im deutschen Vergleichsmietensystem, mit dem die Mietpreise auf dem privaten Wohnungsmarkt reguliert werden sollen. Frankfurt am Main war Pionier bei der Durchsetzung des Mietspiegels in der Bundesrepublik: Bereits in den 1960er Jahren wurden Mietprognosen von der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer (Haus & Grund) veröffentlicht, die bei Rechtsstreitigkeiten schlichtende Funktion erfüllen sollten; 1974 kam es zur Bildung einer Kommission, in der neben der Stadt Frankfurt u.a. Repräsentant_innen der beiden Mietparteien vertreten waren und die den ersten Mietspiegel herausgab (vgl. Lammel 2007: 4); 1990 kam es schließlich zur bundesweit ersten Erstellung eines Mietspiegels mittels der Regressionsanalyse – einer Methode, die damals von Seiten der Vermieter_innenverbände heftig angefeindet wurde (vgl. ebd.: 6ff., Hummel 1993), mittlerweile jedoch allgemein als anerkannt gilt (vgl. BMVBW 2002: 39). In Frankfurt kommt diese Methode bis heute zur Anwendung, obwohl sie nach wie vor in der Kritik der Vermieter_innenverbände steht (vgl. exemplarisch Ridinger 2011). Entsprechend lehnten diese bspw. den Mietspiegel 2008 geschlossen ab, während die Mieter_innenverbände ihm durchweg zustimmten (vgl. Amt für Wohnungswesen 2008: 4). Haus & Grund äußerte sich damals in Vertretung der Kleineigentümer_innen wie folgt:
„Der einseitig von der Stadt aufgezwungene Mietspiegel kann seinen Hauptzweck, nämlich für eine Befriedung zwischen Mietern und Vermietern zu sorgen, nicht erfüllen“ (Haus & Grund 2009).
2010 wendete sich das Bild: Während die Vermieter_innenverbände dem neuen Mietspiegel mehrheitlich zustimmten, stimmte ein Mieter_innenverband dagegen und zwei enthielten sich der Stimme. Beispielhaft auch hier die Erklärung von Haus & Grund:
„Frankfurter Vermieter können aufatmen. Der neue Frankfurter Mietspiegel 2010 ermöglicht Mietsteigerungen um durchschnittlich 4,4 Prozent. (...) Die Innenstadt wurde durch die Einführung von zwei neuen Wohnlage-Kategorien stark aufgewertet, die Liste der Durchgangsstraßen wurde merklich reduziert, und der restaurierte Stilaltbau erhält endlich die Zuschläge, die ihm gebühren. Freuen dürfte viele Vermieter zudem, dass auch Balkone, Terrassen, Loggien und Rollläden wieder Zuschläge erhalten, ebenso wie modernisierte Bäder“ (Haus & Grund 2011a).
In der Folge kam es zu teilweise drastischen Mieterhöhungen, die zum Protest verschiedener Stadtteilinitiativen führten (FR 2011b, 2011c). In der Diskussion um die Fortschreibung des Mietspiegels 2010 wurde von der IG BAU seine Abschaffung gefordert (vgl. FR 2012d).