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Mit der vorliegenden Quellenanthologie präsentieren Tim Geelhaar und John Thomas ein Ergebnis aus dem transkulturellen und internationalen Forschungsprojekt "Stiftungstod. Säkularisation von Kirchengut und andere Gefährdungen für die Stiftungszwecke durch staatliche Gewalt in der lateinischen und griechisch-orthodoxen Christenheit des Mittelalters", das von der Fritz Thyssen Stiftung finanziert und von Michael Borgolte geleitet wurde. Den enthaltenen Quellen voran geht eine ausführliche und detaillierte Einleitung, deren allgemeiner Teil (S. 3–17) nicht nur die Entwicklung und Grenzen der eigenen Fragestellung benennt, sondern darüber hinaus die theoretischen und methodischen Prämissen des Vorhabens transparent darlegt und in der gebotenen Kürze die einhergehenden Schwierigkeiten und Konsequenzen präzise formuliert. Hieran schließt sich eine ebenso konzise Übersicht über die ausgewählten lateinischen (S. 19–35) und byzantinischen (S. 37–46) Quellen sowie deren vergleichende Perspektive (S. 47–56) an. Abgeschlossen wird der einleitende Teil durch einen kurzen Exkurs zu einer der ideengebenden Auseinandersetzung mit dem Thema staatlicher Einflussnahme in Stiftungsbesitz im byzantinischen Reich ("The Charanis Thesis Revisited", S. 57–68), der es dem Leser ermöglicht, anhand eines anschaulichen Beispiels nachzuvollziehen, welche Fragen, Lösungsversuche und grundsätzlichen Motivationen als treibende Kräfte in der Produktion der Anthologie gewirkt haben. Als Kernstück des Bandes folgt dann die Quellenauswahl aus dem 5. bis 15. Jahrhundert (lateinische, S. 94–303; byzantinische, S. 306–421), deren chronologische Anordnung und stets mitgelieferte Übersetzung (im Fall der byzantinischen Quellen oftmals erstmalig) es dem – auch nicht ausschließlich fachkundigen – Leser ermöglicht, Entwicklungslinien in der "staatlichen" Gefährdung von Stiftungsbesitz zu verfolgen und im byzantinisch/abendländischen Vergleich zu betrachten. Für eine eingehendere Auseinandersetzung mit der besagten Thematik haben die Herausgeber zusätzlich noch ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis (S. 71–91) bereitgestellt. ...
Mitte der Woche haben sich die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Krings und Heveling in einer offiziellen Fraktions-Pressemitteilung mit den SOPA-Plänen solidarisiert. Das hat innerhalb der Internet-freundlichen CDU-/CSU-Abgeordneten wie Dorothee Bär, Peter Tauber, Thomas Jarzombek, Peter Altmaier und Michael Kretschmer zu Kritik geführt, die diese über Twitter und Zitate kommunzierten. ...
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Nicht allzu häufig wird man in den Schriftverzeichnissen deutscher Althistoriker auf Studien zur Zeitrechnung und zum antiken Kalenderwesen stoßen, wie dies bei Jürgen Malitz der Fall ist. Im Jahr 1987 ist sein viel beachteter Aufsatz zur Kalenderreform Caesars erschienen und jüngst hat er sich unter dem Titel "Die Ordnung der Zeit", wiederum ausgehend von Caesars Reform, verschiedensten Aspekten des antiken Kalenderwesens zugewandt und einen Bogen bis in die Gegenwart gespannt. Dieses Interessengebiet des Geehrten aufgreifend, möchte der vorliegende Beitrag einen wenig erforschten Aspekt dessen beleuchten, wie Zeit in der Antike als ökonomische Ressource begriffen und instrumentalisiert wurde. ...