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"... et quod hodie exemplis tuemur, inter exempla erit." Mit diesen Worten beendete der römische Historiograph Publius Cornelius Tacitus die von ihm konzipierte Version der Gallierrede aus dem Jahr 48 n. Chr., die er dem römischen Princeps Claudius in den Mund gelegt hatte. Tacitus griff hier mit den Exempla der Vorfahren ein wichtiges Argument der konservativen römischen Nobilität auf, durch das diese ihr Handeln häufig legitimierte, und ließ es seinen Claudius dafür nutzen, um die Aufnahme von gallischen Notabeln, also eine auf den ersten Blick noch nie dagewesene Neuerung, zu rechtfertigen. Dazu wählte er beispielhafte Episoden aus der römischen Geschichte, die verdeutlichten, dass die Vorfahren selbst ebenfalls Neuerungen zugelassen hatten, die sich im Nachhinein als sehr wichtig für die römischen Erfolge herausgestellt hatten. Damit widersprächen Neuerungen folglich nicht dem mos maiorum, dem für das römische Moralverständnis grundlegenden Wertekanon, sondern seien vielmehr integraler Bestandteil desselben. ...
Catharina Gowers, Waldemar Könighaus, Marcus Schütz, Cornelia Scherer, Thorsten Schlauwitz, Victoria Trenkle, Judith Werner und natürlich dem spiritus rector des Unternehmens und einem der besten Kenner der Papstgeschichte, Klaus Herbers, kann man nur den größten Dank aussprechen, dass sie sich der höchst mühsamen und komplizierten Aufgabe angenommen haben, den "Jaffé" in einer dritten Auflage zu überarbeiten. ...
Über kaum einen Gegenstand wissen wir so wenig wie über die Wirklichkeit des juristischen Denkens. Am besten sind wir noch – dank Richard Posner ("How Judges Think" – Cambridge, MA/London 2008) und anderer (überwiegend) anglo-amerikanischer Autoren – über die Untiefen und Irrläufe richterlicher Entscheidungsfindung informiert. Rechtswissenschaft und Rechtspolitik werden hingegen nach wie vor nur selten in kognitiven Kategorien vermessen. ...
Colonia Actia Nicopolis : Überlegungen anläßlich der Neuedition von CIL III 7334 in CIPh I 1, 78
(2018)
Der marmorne Inschriftenstein des Decimus Furius Octavius ist (CIL III 7334 = ILS 2080) seit langem bekannt. Bei der editio princeps von 1888 handelt es sich um einen Rekonstruktionsversuch P.-F. Foucarts anhand einer fehlerhaften Abschrift des Textes durch A. Kontoleon, der die Inschrift εν ταις υπωρείαις του Παγγαίου όρους, παρά την Ηδωνίδα της Μακεδονίας (am Fuß des Pangaion-Gebirges, beim makedonischen Idonia) gefunden hat. R. Cagnat hat im Jahr darauf einige Verbesserungen vorgeschlagen. M. Dimitsas hat den Text Foucarts und größtenteils auch dessen Kommentare in sein Corpus der makedonischen Inschriften übernommen. Im CIL von 1902 hat Th. Mommsen, weiterhin ohne Autopsie oder Abklatsch, einige weitere Konjekturen vorgenommen. Die Inschrift wird hier Serres zugewiesen, ein Fehler, der sich in fast allen folgenden wissenschaftlichen Beiträgen zur Inschrift wiederfindet. Ebenso wird im CIL suggeriert, der Text könne nach Z. 16, die in allen bisherigen Publikationen die letzte war, nach unten beliebig erweitert werden. Tatsächlich ist lediglich noch für eine Zeile Platz vorhanden, bevor der etwas erhabene Rand des Inschriftenfeldes und das untere Abschlußprofil anschließen, die auch nach dem Verlust der linken unteren Ecke weiterhin zu sehen waren. A. Salač hatte den Stein im Jahr 1921 noch in situ gesehen, allerdings fehlte zu dieser Zeit schon die linke untere Ecke. Wiederentdeckt wurde er in den späten 1960er Jahren von Ch. Koukouli. ...
Katja Kröss hat sich ein Thema gewählt, das seit der bekannten Studie von Zvi Yavetz schon häufig behandelt wurde, aber nach wie vor von hoher Relevanz ist. Vor allem nachdem Egon Flaig das Konzept des Akzeptanzsystems eingeführt hat, demzufolge Heer, Senat und stadtrömische Plebs als sozialen Sektoren herrschaftsstützende Bedeutung zukam, ist die Frage, wie die Rolle gerade der Plebs sich gestaltete, eine interessante. Denn ist es vorstellbar, dass eine riesige und entsprechend in sich heterogene Menschengruppe einmütig und also homogen handelte? Um es an einem Beispiel festzumachen: Wie lässt sich erklären, dass laut Sueton die Plebs nach dem Tode Neros einerseits Filzhüte trug, um ihre Befreiung vom Joch dieses Kaisers zu demonstrieren, andererseits nach demselben Quellenzeugnis lange um den gestürzten Herrscher trauerte? Und wie ist dementsprechend die politische Rolle der Plebs zu beurteilen? Kröss greift damit ein Problem auf, das Martin Zimmermann – einer ihrer akademischen Lehrer – formuliert hat: die Revisionsbedürftigkeit des Akzeptanzsystems. ...
Seit Egon Flaigs bahnbrechender Habilitationsschrift "Den Kaiser herausfordern" wird der Prinzipat in weiten Teilen der (deutschsprachigen) Forschung als Akzeptanzsystem betrachtet. Demnach hing die Macht des Kaisers von der Erfüllung der Erwartungen relevanter Gesellschaftsgruppen ab. Eine dieser Gruppen war der Senat. Mit dem Akzeptanzsystem als methodischem Rüstzeug rückt meist das Verhältnis zwischen Kaiser und Senat, nicht der Senat als solcher in den Fokus. Wo aber der Senat zentraler Untersuchungsgegenstand ist, geht es mitunter sehr zentral um die Angehörigen des ordo senatorius. Beide Tendenzen unterläuft Simone Blochmann in ihrer Dissertation ganz gezielt, indem sie den Senat als Institution in den Blick nimmt. ...
Im vorvergangenen Jahr sind zwei umfangreiche Monographien zur Funktion der Kirche im Frühmittelalter erschienen, die besonderes Augenmerk unter der Fragestellung nach dem Verhältnis von "Recht, Raum und Religion" zu verdienen scheinen. Zum einen ist dies die Jenaer Dissertation von Tina Bode, zum anderen die Studie von Florian Mazel, Professor für mittelalterliche Geschichte an der Universität Rennes II, die Gegenstand seiner habilitation à diriger les recherches gewesen ist. Erstgenannte will sich auf das ostfränkische Reich der Ottonenzeit (919–1024) konzentrieren, während Mazel gar die mittelalterliche Kirche vom 5. bis zum 13. Jahrhundert in den Blick nehmen möchte. ...
In seinem neuen Buch bietet Karl Ubl einen weit gefassten Überblick seiner bisherigen Forschungen zur Lex Salica im Kontext seines Projektes an der Universität Köln zu den frühmittelalterlichen Rechtsüberlieferungen, beginnend mit den substantiellen Beobachtungen "Warum Barbaren Gesetze erlassen" (37–66) als Folge aus der Frage nach Einsatz und Nutzen der Rechtsbücher (Einleitung, 11–35). Er sieht die fränkische Lex in ihren Ursprüngen als identitätsstiftendes Instrument an ("Ein Monument der Alterität", 67–97, sowie als "Entwürfe von Gemeinschaft im 6. Jahrhundert", 99–135). ...
Die Freiburger rechtswissenschaftliche Dissertation widmet sich der Forschungsgeschichte zum Hansischen Recht seit dem Alten Reich des 17. Jahrhunderts bis zum Jahre 2001, in dem Ernst Pitz seine Monographie zur Verfassung der Hanse vorlegte. Sie beschränkt sich dabei auf deutschsprachige Werke, wohl wissend, dass die "Hanse ein europäisches Phänomen" war (22). Diese zeitliche wie sprachliche Einschränkung ist legitim, wenn auch der Untertitel der "Forschungsgeschichte" demnach eine deutsche ist. Zudem ist das Buch eine juristische Qualifikationsschrift, was ebenfalls die vorgenommene Konzentration auf ein zweifellos großes Feld rechtfertigt. ...