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Die Hessischen Schülerakademien fördern begabte und interessierte SchülerInnen wissenschaftlich und musisch-kulturell. Zugleich dienen sie dem Ziel einer entsprechenden Lehreraus- und Weiterbildung. 2014 findet die zehnte Akademie für die Klassen 10-13 statt und die vierte Akademie für die Klassen 7-9. Beide Akademietypen haben eine große Resonanz gefunden. ...
Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften in Paris 1951 und Rom 1957 geht auf einen politischen Impuls zurück. Alle Staaten, die sich 1951 und 1957 zu den ersten Europäischen Gemeinschaften zusammengeschlossen haben, sind nach 1945 durch neue Verfassungen neu gegründet worden. Die neuen Verfassungen der Gründungsmitglieder orientieren sich nicht nur in ähnlicher Weise an egalitärer Menschenwürde und universellen Menschenrechten, konstituierten die nationale Gesellschaft als soziale Massendemokratie und den von ihnen hervorgebrachten Staat als internationalrechtlich offenen Staat. Sie erklären darüber hinaus auch ihren ausdrücklichen Willen zur europäischen Einigung. Die Gründungsverträge führen deshalb lediglich die Verfassungsprinzipien der Gründungsnationen zu einem höherstufigen constitutional moment zusammen, um die von vornherein supranational organisierten Gemeinschaften als Vereinigungsprojekt eines demokratischen Europa zu begründen. ...
Einleitung
(2013)
Datenschutz ist kein national zu bewältigendes Problem mehr. Datenhandel findet weltweit statt, und viele Anbieter nehmen Datenverwendungen außerhalb Deutschlands und Europas wahr. An einem international gültigen Rechtsregime fehlt es indes, ebenso wie an Kollisionsregelungen, welche nationalen Regelungen im Konfliktfall anwendbar sein sollen. Die europäische Datenschutzrichtlinie trifft hier zwar eindeutige Regelungen und erklärt im Prinzip jede Datenverarbeitung auf europäischem Boden als gebunden an die Vorgaben des europäischen Rechts. Mit dieser Einschränkung im Rahmen des sog. "Territorialitätsprinzips" kann sie allerdings keinen Einfluss ausüben auf Datenverarbeitungen außerhalb Europas – auch wenn die verarbeiteten Daten von europäischen Bürgern stammen. ...
Die Kompetenzmessung im Hochschulbereich stellt bislang ein weitgehend vernachlässigtes Forschungsgebiet des Bildungssektors dar (vgl. Blömeke et al. 2013). Eine umfassende Analyse des internationalen Forschungsstandes im Bereich der Modellierung und Erfassung von Kompetenzen zeigt insbesondere für Europa ein Forschungsdefizit im Hochschulsektor auf (vgl. Kuhn/Zlatkin-Troitschanskaia 2011). Daher wurde 2010 vom BMBF das Forschungsprogramm "Kompetenzmodellierung und Kompetenzerfassung im Hochschulsektor" (KoKoHs) initiiert, welches die Ziele verfolgt, die Leistungsfähigkeit des tertiären Bildungssystems in Deutschland zu erhalten und Grundlagen für eine Evaluation der Kompetenzentwicklung sowie des Kompetenzerwerbs an Hochschulen zu schaffen (vgl. Blömeke et al. 2013, 3). Im Rahmen des Forschungsprogramms werden u.a. Verbundprojekte aus den Bereichen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Projekt WiWiKom, siehe Zlatkin-Troitschanskaia/Breuer 2013) sowie der Lehrerbildung gefördert (für eine Übersicht der einzelnen Projekte siehe Blömeke/Zlatkin-Troitschanskaia 2013). Das Verbundprojekt "Modellierung und Erfassung fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Kompetenzen im wirtschaftspädagogischen Studium" (kurz KoMeWP: Kompetenzmessung im wirtschaftspädagogischen Studium; siehe Seifried/Wuttke/Schmitz 2011) verknüpft diese beiden Bereiche. 1 Dabei wird die Zielsetzung verfolgt, die professionelle Kompetenz von angehenden Lehrkräften im kaufmännisch-verwaltenden Bereich zu modellieren und testtheoretisch abprüfbar zu machen. ...
Nicht von einer "Nähe" der Literatur "zum Ritual" [...] gehen die folgenden Überlegungen aus. Wenn als "Definitionsmerkmale des Rituals" "Wiederholung einer Handlung, Inszeniertheit, ästhetische Elaboriertheit, Selbstbezüglichkeit, Expressivität und Symbolizität" angeführt werden, dann stellt sich gerade die Frage, inwiefern ein literarischer Text Handlung 'ist', nicht aber nur ein Ritual oder eine Wiederholung einer Handlung thematisiert oder erzählt. [...] Das Verhältnis von Ritual und literarischem Text wird allein von deren Ferne und Entferntheit her gedacht werden können und damit erst die Versuche und die Notwendigkeit der literarischen Texte, im Verhältnis zum Ritual ihre eigene Performativität zu bestimmen.
Mit der Frage nach der Grundordnung gehen die Untersuchungen dieses Bandes hinter bzw. vor die juristische Semantik des Verfassungsbegriffs zurück. Denn dieser ist, wie andere moderne Fachtermini auch, das Ergebnis einer Verengung. Die 'Verfassung', zunächst ein 'Erfahrungsbegriff', "der den politischen Zustand eines Staates umfassend wiedergibt", habe sich zum Begriff für den "rechtlich geprägten Zustand eines Staates" verengt und falle "nach dem Übergang zum modernen Konstitutionalismus mit Gesetz in eins", währenddessen der Begriff des Gesetzes nun "die Einrichtung und Ausrichtung der staatlichen Herrschaft regelt" und "damit selbst vom deskriptiven zum präskriptiven Begriff" wird, so Dieter Grimm, der die genannte Verengung damit erklärt, dass der Begriff der 'Verfassung' seine "nichtjuristischen Bestandteile zunehmend" abgestoßen habe. Diese nichtjuristischen Bestandteile aber sind Grundlage und Voraussetzung des Grundgesetzes, das sich eine Gemeinschaft gibt, um sich als politisch-rechtliches Gebilde zu konstituieren. Sie betreffen das Selbstverständnis eines politischen Gemeinwesens, ob Land, Staat oder Föderation, das tiefer und weiter zurück reicht als das Gesetz.
[...]
Damit rühren die nichtjuristischen Bestandteile des Verfassungskonzepts an Erfahrungen, Überzeugungen und Prinzipien, nach denen ein Gemeinwesen gebildet wird. Deren normative Kraft wird dadurch verfestigt, dass ihnen Verfassungsstatus verliehen wird – vorausgesetzt man könne einem Gemeinwesen einen einheitlichen Willen, einen volonté generale, unterstellen. Da das in der historischen Realität seltener der Fall ist, kommen in der Formulierung der grundlegenden Prinzipien einer Verfassung auf je unterschiedliche Weise religiöse, ethnische, geographische, sprachlich-kulturelle oder auch sittliche Aspekte zum Zuge, von denen dann zumeist einer als prioritär bewertet und deshalb allen anderen vorangestellt wird: als übergeordneter Gesichtspunkt. Wenn etwa die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz als "freiheitlich demokratische Grundordnung" definiert ist, dann sind darin leitende Prinzipien formuliert, die sich in diesem Fall auf vorausgegangene historische Erfahrungen gründen, konkret auf die Lehren, die aus Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gezogen wurden. Das gilt ähnlich für die Europäische Union, die ihr Selbstverständnis als "wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 europäischen Staaten" auf die Erfahrungen der Kriege des 20. Jahrhunderts zurückführt.
Das vierte Jahrhundert war ein Jahrhundert der Bürgerkriege. Diese forderten einen überaus hohen Blutzoll und lähmten teils auch die Verteidigung an den Grenzen. Ein Bürgerkrieg aber war die weitestgehende Form der Desintegration des Reiches, da die Armee auseinanderbrach, in der sich doch das Kaisertum und — wenn man auf Kaisererhebungen blickt — das römische Volk verkörperte. Zudem bedeutete Auseinanderbrechen einen gewaltigen Ressourcenverlust, da einem Kaiser nur ein Teil der ohnehin schwer zu erneuernden römischen Armee zu Gebote stand. ...
"Marmor lacht nicht", Bronze spricht : Materialfarben in der Skulptur des 18. und 19. Jahrhunderts
(2013)
In der Malerei war die Farbe für den Eindruck flüchtiger Emotionen zuständig; ihr oblag es, Gesichter bleich vor Schrecken, rot vor Wut oder gelb vor Neid darzustellen. Die Skulptur dagegen hatte solche vorübergehenden Affekte zu ignorieren. Dennoch spielte die Farbe als Eigenschaft des Materials für die Skulptur des 18. und 19. Jahrhunderts eine zentrale Rolle. Eingangs mag der Blick auf eine zeitgenössische Arbeit die Bedeutung der Materialfarben verdeutlichen.
Realität als Traum
(2013)