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Wohl kaum eine andere Stelle in "Des Minnesangs Frühling" hat soviele Emendationen und Interpretationen provoziert, wie Zeile 5 und 6 der letzten Strophe des Kreuzlieds "Mîn herze und mîn lîp die wellent scheiden" von Friedrich von Hausen. (...) Der Kontext der Strophe soll zuerst dazu dienen, den möglichen Bedeutungskreis der dunklen Textstellen zu erhellen. Es geht um die Rechtfertigung des Sängers vor der Gesellschaft, weil er ein Minneverhältnis aufgekündigt hat.
Literarische Fiktion beim Wort genommen ist in den zitierten Fällen eine geläufige Technik, um Komik zu erzeugen, wobei hier diese Wirkung doch nur dann eintritt, wenn z.B. die Werbungssituation als im Minnelied präsent empfunden, sie weder als Allegorie für den Bewußtseinsstand einer Aufsteigerschicht (...) verstanden wird, (...) noch als gesellschaftliches Verhaltens – „Programm“, das durch den Mitvollzug des Liebesliedes durch das Publikum in der Aufführung eingeübt wird.
[Volker Mertens nimmt] (...) zwei jüngere Arbeiten zum Minnesang, die sich mit eben diesen Problemen auseinandersetzen, zum Anlaß, die Frage nach Thematik und Pragmatik der mittelhochdeutschen Lyrik zunächst grundsätzlich zu diskutieren und sie dann an drei Liedern Walthers von der Vogelweide (11ß,24; 53,25; 74,20) als interpretatorisches Instrument zu benutzen.
Dies ist eine Fallstudie, an der die hermeneutischen Potenzen verschiedener Methoden überprüft werden: eine poetologische Hermeneutik , eine performanzbezogende und eine im weiteren Sinn „kulturwissenschaftliche“, wobei eine reinliche Trennung v.a. von Punkt 1 und 3 nicht möglich ist, da literarische Typen auch über Inhalte bestimmt sind, die wiederum auf außerliterarische Sachverhalte bezogen werden, und Punkt 2 als kulturelle Verortung literarischer Texte bezieht. Performativität/Theatralität wird gerade als innovatives kulturwissenschaftliches Paradigma verstanden (...). Gegenstand ist ein Corpus von Liedern Oswald von Wolkenstein, einen Auswahl aus den sog. „Margarethen-Liedern“.
"Jüdische Irrlehre" oder exegetisches Experiment? : die Restitution Israels im 16. Jahrhundert
(2011)
Im Marktflecken Thannhausen bei Augsburg, der in einer adligen Enklave im markgräflich Burgauischen Mindeltal lag, existierte um 1600 eine für diese Zeit beachtlich große jüdische Landgemeinde, die mit ihren etwa dreißig Haushaltungen nach der Vertreibung der Juden aus Günzburg und Burgau 1617/18 die zahlenmäßig stärkste Gemeinde in Schwaben darstellte. An Chanukka des Jahres 5372, Anfang Dezember 1611 christlicher Zeitrechnung, kam dort ein Rechtsstreit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Thannhausen und ihrem Schtadlan Kofman vor ein jüdisches Schiedsgericht. Es ging um die Entlohnung Kofmans für eine Mission, auf die ihn die Gemeinde im Frühsommer desselben Jahres nach Prag entsandt hatte, um bei der Ortsherrschaft ihre Interessen zu vertreten. Der Prozess, der zu den wenigen Schiedsgerichtsverfahren dieser Zeit gehört, deren Protokolle weitgehend erhalten sind, soll hier untersucht werden; dabei wird jedoch weniger das Verfahren oder der Gegenstand des Prozesses als solcher, die Auseinandersetzung um Kofmans Lohn, im Mittelpunkt stehen, als vielmehr der Konflikt um die Interpretation der Rolle des Schtadlan, des Fürsprechers der Gemeinde bei der Obrigkeit, durch die beiden Prozessparteien. Die Deutungen, wie sie in den Aussagen der Prozessbeteiligten artikuliert werden, weichen in erheblichem Maße von der in der Forschung vorherrschenden Darstellung des Amtes des Schtadlan in der Frühneuzeit ab – ebenso wie die Definition der Tätigkeit, die der bekannteste Fürsprecher des 16. Jahrhunderts, Josel von Rosheim, in seiner Korrespondenz und in seiner Chronik für sich verwandte. Aussagen der Beteiligten, Auftraggeber und Funktionsträger, sollen hier also auf die Frage nach Amt, Funktion und Titel des Schtadlan im 16. Jahrhundert im Lichte ihrer jeweiligen subjektiven Wahrnehmung der Vorgänge hin analysiert werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Entschlüsselung herrschender Justizverständnisse ist die Auseinandersetzung mit den Rollen, die die beteiligten Akteure in einem Rechtssystem einnehmen sowie die Untersuchung der rechtlichen und institutionellen Bedingungen unter denen diese Akteure handeln. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Macht- und Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Parteien. Dabei wird deutlich, dass die Rollenallokation nicht einheitlich ist, sondern in Abhängigkeit von unterschiedlichen verfahrensrechtlichen und institutionellen Voraussetzungen variiert. In Verfahren vor einer Jury wird die richterliche Autorität durch eine maximal ausgeprägte Parteiautonomie stark eingeschränkt. Als Rechthonoratioren (im Weberschen Sinne) agieren Richter dagegen immer dann, wenn Sie ohne Geschworene Recht sprechen. Dies geschieht insbesondere in den einzelstaatlichen Obergerichten und den Bundesberufungsgereichten, aber auch in Verfahren erster Instanz, in denen „claims in equity“ zu entscheiden sind. Der Beitrag beschäftigt sich abschließend mit dem Einfluss, den die Besonderheiten der amerikanischen Juristenausbildung auf das amerikanische Justizverständnis ausüben: Sie prägen und reproduzieren eine der Rollen und Selbstbilder unter amerikanischen Juristen, sowohl in der Anwaltschaft als auch auf Seiten der Richter.
Der vorliegende Beitrag leitete das Programm des Workshops „Schlichten und Richten – Differenzierung und Hybridisierung” (Frankfurt/Main, 9./10. Februar 2012) ein. Mit diesem Workshop begann das Arbeitsprogramm des LOEWE–Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, der am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (siehe hierzu www.konfliktloesung.eu; eine leicht veränderte Fassung des Beitrags in englischer Sprache wird in Kürze abrufbar sein unter: http://www.ssrn.com/link/Max-Planck-Legal-History-RES.html ). Der Ausgangspunkt des Workshops ist eine deutsche Debattentradition, die die Alternativität von gerichtlichen und nichtgerichtlichen, kontradiktorischen oder konsensualen sowie mehr formalisierten und mehr informalisierten Konfliktlösungsformen unter dem Schlagwort „Schlichten oder Richten“ (auch „Schlichten statt Richten“ oder „Schlichten oder Richten“) thematisierte.
Der Beitrag problematisiert zunächst die bisherige mangelnde rechtshistorische Aufmerksamkeit, die Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung zugewandt wurde. Er weist daraufhin, dass auch die heutige Diskussion über gelungenes Konfliktlösungsmanagement oft explizit oder implizit von – zuweilen nicht ausreichend reflektierten – historischen Vorannahmen geprägt ist und – damit verbunden – von Vorstellungen über rechtskulturelle Fremdheit und Nähe.
Im zweiten und dritten Abschnitt skizziert der Beitrag kurz den historischen Gang der deutschen Diskussion über „Schlichten und Richten“ seit dem Aufkommen auch rechtswissenschaftlich anerkannter Schlichtungsinstitutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er versucht, deren wechselnde zeitgenössische Kontexte sichtbar zu machen und zeigt, wie sich in diesen Diskussionen (zuweilen utopisch scheinende) rechtspolitische Verheißungen ansiedeln konnten, welch fruchtbaren Boden diese Diskussionen aber auch für neue Kategorienbildungen und multidisziplinäre Zugänge bot.
Im vierten Abschnitt wird versucht, Verknüpfungen mit der gegenwärtigen ADR-Diskussionen herzustellen, während im fünften Abschnitt in analytischer Absicht Konfigurationen des Wortpaars „Schlichten“ und „Richten“ vorgestellt werden: „Schlichten“ und „Richten“ als Alternative, als Abhängigkeitsverhältnis und als Abfolge. Der fünfte Abschnitt schließlich fragt nach Funktionselementen und den Funktionsbedingungen von Schlichten und Richten, d.h.: Welche Leitrationalitäten, Partizipationsmechanismen, Legitimationsnarrative und Reflexionsformen lassen sich jeweils der einen oder anderen Form der Konfliktlösung zuordnen.
All diese Überlegungen sind eher tentativer Art und vermitteln nur erste umrisshafte Vorstellungen. Sie dienen in erster Linie dem Diskussionsanstoß und sollen erste Schneisen in dieses komplexe Forschungsfeld schlagen. Die Vortragsform ist beibehalten und der Fußnotenapparat ist auf das nötige Minimum reduziert.
Der Cornbrash (sandige Fazies des Bathonien) setzt sich im zentralen Teil des Niedersächsischen Beckens aus insgesamt 5 Teilschüttungen zusammen. Zwei Sandschüttungen erfolgten im Unter-Bathonien (Obere Württembergica-Sandsteine); im Ober-Bathonien können insgesamt drei Sandschüttungen ausgehalten werden (Aspidoides-Sandsteine). Während der Einschüttung der Württembergica-Sandsteine sowie der unteren Abteilung des Aspidoides-Sandsteins bildete der Bereich etwa östlich der Linie Steinhuder Meer-Minden eine stabile Plattform, auf der sich von Osten nach Westen Deltas vorbauten (obere Abteilung des Oberen Württembergica-Sandsteins) bzw. hochenergetische Sandplaten zur Ablagerung kamen (untere Abteilung des Oberen Württembergica-Sandsteins sowie des Aspidoides-Sandsteins). Westlich dieser Plattform kam es im Bereich des Wesertroges dagegen zu einem phasenweisen Absinken des Untergrundes. Dementsprechend wechselhaft ist hier die Sedimentation: tonige Schelfablagerungen, deckenförmige Sande eines flach-tiefen Subtidals, hochenergetische Sandplatenbildungen sowie tonige, Bryozoen- und Onkoiden-führende Tone eines geschützten Litorals bilden im höheren Dogger insgesamt 3 regressive Sedimentationszyklen ab. Den insgesamt N-S verlaufenden Beckenkonturen entsprechend war im offenen Schelfbereich (Weser-Wiehengebirge) während des Bathonien ein zum Beckenrand parallel vertautendescnach Norden gerichtetes - Meeresströmungssystem ausgebildet. In Beckenrandbereichen (Süntel) erzeugte dagegen die auflaufende Gezeitenwelle ein senkrecht zum Beckenrand orientiertes, E-W gerichtetes Strömungsmuster. Im höheren Ober-Bathonien erfolgte eine tiefgreifende Umgestaltung der südlichen Beckenteile. Verstärkte Hebungsvorgänge im Bereich der Westfälisch-Lippischen Schwelle führten zu Sandeinschüttungen aus südlichen Richtungen, gleichzeitig verloren die östlichen Liefergebiete an Bedeutung. Sandschüttungen aus Norden, die vermutlich während des gesamten Bathonien erfolgten, haben den Südrand des Niedersächsischen Beckens zu keiner Zeit erreicht.
9 Planktonproben, die Prof. Dr. K. BÖTTGER, Zool. Inst. der Christian-Albrechts- Univ. zu Kiel, BRD, in 5 Kleingewässern in der Nähe von Concepcion Planktonproben, die Prof. Dr. K. BÖTTGER, Zool. Inst. der Christian-Albrechts- Univ. zu Kiel, BRO, in 5 Kleingewässern in der Nähe von Concepcion, Paraguay, im Oktober 1985 für den Verfasser gezogen hatte, wurden auf ihren Bestand an Rotatorien untersucht. Es wurden 138 Species festgestellt. 24 waren Planktonrädertiere und 114 Bewohner der litoralen Gewässerzonen. Für die biogeographische Region der Neotrapis sind neu: Cephalodella biungulata WULFERT 1937, Dicranophorus halbachi KOSTE 1981, Enteroplea lacustris EHRENBERG 1830, Harringia rousseleti DEBEAUCHAMP 1912, Itura chamadis HARRING & MYERS 1928, Lacinu- laria elliptica SHEPHARD 1897, Monommata cf. arndti REMANE 1933 und Resticula melandocus (GOSSE 1887). 2 für die Wissenschaft neue Arten werden beschrieben: Cephalodella hollowdayi n. sp. und Lecane (s. str.) boettgeri n. sp.n