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Nachdem die 20-bändige Gustav Radbruch- Gesamtausgabe bis auf den Register-Band erschienen ist, sind Gesamtblicke auf das Werk des Heidelberger Rechtslehrers und SPD-Politikers erleichtert worden. Einen solch anspruchsvollen Gesamtblick unternimmt Hanno Durth in seiner Frankfurter Dissertation. Durth geht es um die (Re-)Konstruktion eines komplexen Sinnzusammenhangs, den er – in Anknüpfung an den bei Radbruch eher beiläufigen Begriff des Kulturrechts sowie an Wiethölters Begriff der Rechtskulturverfassung – Radbruchs "Theorie eines Kulturverfassungsrechts" nennt. Ausgangspunkt ist die Behauptung, dass die übliche Einordnung Radbruchs in den südwestdeutschen Neukantianismus mehr verwirre und versperre als weiterhelfe (3). Um "Neues an Radbruch" zu entdecken, wendet Durth Theorieströmungen auf Radbruchs Rechtslehre an, "die hierauf bisher keine Anwendung fanden" (5) … und die "Radbruchs ganzheitlichen Ansatz widerspiegeln" sollen: "sie müssen eine Rechtstheorie beschreiben können, die eine Gesellschafts- und eine Geschichtstheorie beinhaltet" (6). Im Einzelnen rekurriert Durth vor allem auf die Systemtheorie Luhmanns, daneben aber je nach Gegenstand auf die Theorien von Habermas, Derrida, Assmann, Baumann, Beck, Cornell, Marcuse "und andere(n)" (6). ...
Staatliches Hacking von Computern und Smartphones hat Konjunktur. Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) wurden Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ mittels "Staatstrojanern" zu Standardmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Die StPO erlaubt seither den Einsatz von Staatstrojanern in mehreren zehntausend Fällen im Jahr: Sie sind nun immer dann zulässig, wenn bisher eine klassische Telekommunikationsüberwachung gem. § 100a Abs. 1 StPO unter Einbindung der jeweiligen Provider (vgl. § 100b StPO a.F.) vorgenommen wurde.
In this article the author, in the context of the fiftieth anniversary of H.L.A. Hart’s “The Concept of Law”, reconsiders the moderate indeterminacy of law thesis, which derives from the open texture of language. For that purpose, he intends: first, to analyze Hart’s moderate indeterminacy thesis, i.e. determinacy in “easy cases” and indeterminacy in “hard cases”, which resembles Aristotle’s "doctrine of the mean"; second, to criticize his moderate indeterminacy thesis as failing to embody the virtues of a center in between the vices of the extremes, by insisting that the exercise of discretion required constitutes an “interstitial” legislation; and, third, to reorganize an argument for a truly “mean” position, which requires a form of weak interpretative discretion, instead of a strong legislative discretion.
Effiziente Zirkulationsmärkte für Wertpapiere sind wegen ihres Zusammenhanges mit den Emissionsmärkten für die Kapitalversorgung der Unternehmen ebenso unentbehrlich wie als Informationsquelle und Handelsplattform für institutionelle und private Investoren. Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle am Neuen Markt weist deutlich auf Defizite des gegenwärtigen Systems hin. Eine überzeugende Ordnung der Sekundärmarktpublizität macht sich die mit einer richtig justierten Haftung verbundenen Anreize und die Privatinitiative betroffener Anleger als Regulierungsinstrument zunutze. Der nachstehende Beitrag greift Empfehlungen zur Verbesserung des Haftungsregimes für Falschinformation des Kapitalmarktes auf und erörtert Einzelfragen.
After the absurd terrorism and violence of the totalitarianism and bureaucratic administrative and legal systems of the 20th century it does not give any meaning to rationalize harm as meaningful evil that even though it is evil may have some importance for the development of the world towards the good. Rather, evil is incomprehensible and as radical and banal evil it challenges human rationality. This is indeed the case when we are faced with instrumental and rationalized administrative and political evil. Therefore, we must analyse the banality of evil in politics and in administration in order to understand the concept of evil. Moreover, as proposed by Hannah Arendt, we need to fight this evil with political thinking and social philosophy. The only way to deal with harm and wrongdoing is to return a concept of responsibility that is closely linked to reflective thinking. In this paper, we will on the basis of a discussion of the banality of evil explore this in relation to Hannah Arendt’s analysis of the administration of evil, as expressed by the personality of Adolf Eichmann. Finally, we will place this concept of administrative evil in Hannah Arendt’s general political philosophy.
In his works, Hans Kelsen elaborates several objections to the so-called “doctrine of natural law”, especially in his essay The Natural-Law Doctrine Before the Tribunal of Science. Kelsen argues that natural law theorists, searching for an absolute criterion for justice, try to deduce from nature the rules of human behavior. Robert P. George, in the essay Kelsen and Aquinas on the ‘Natural Law Doctrine’ examines his criticism and concludes that what Kelsen understands as the Natural-law doctrine does not include the natural law theory elaborated by Thomas Aquinas. In this paper, we will try to corroborate George’s theses and try to show how Aquinas’ natural law theory can be vindicated against Kelsens criticisms.
"Fortgeltung des Zwölftafelrechts" – unter diesem lieblos dahingeworfenen Titel ist jüngst eine Dissertation erschienen. "Geltung" ist das Symbol der Einheit des Rechtssystems: Recht "gilt", und wenn es nicht (mehr) gilt, ist es kein Recht, sondern Geschichte oder Literatur oder ein Märchen aus alten Zeiten. "Fortgeltung" besagt demnach, dass älteren Rechtssätzen in neueren Rechtssätzen weiterhin Geltung zugesprochen wird.
Wenn man im Fall der Rechtssätze der Zwölf Tafeln wissen will, ob sie "fortgalten", was sollte man dann tun? Es empfiehlt sich, eine CD-ROM des römischen Rechts zu starten, "duodecim" einzugeben und die knapp 200 Stellen zu betrachten, in denen die Zwölf Tafeln genannt sind. So kann man Stück für Stück prüfen, welche Sätze der Zwölf Tafeln in den Juristenschriften und den Kaiserkonstitutionen zitiert werden, welche dieser Sätze als "geltend" bestätigt und welche verworfen werden. Das ist eine etwas langwierige, aber für einen romanistisch ausgebildeten Doktoranden eine nicht allzu schwierige Aufgabe. Immerhin wüsste man am Ende, welche Sätze der Zwölf Tafeln sich in den juristischen Kommunikationen über etwa 500 Jahre als "geltend" gehalten haben. Und mit diesem Wissen wäre eine Leserin der "Fortgeltung des Zwölftafelrechts" schon deshalb sehr zufrieden, weil man bisher kaum weiß, welche Sätze der Zwölf Tafeln die römischen Juristen überhaupt kannten, und deshalb schon gar nicht, welche sie als geltend betrachteten.
Man weiß es auch nach Lektüre der "Fortgeltung des Zwölftafelrechts" nicht. Denn der Autor hat mitnichten getan, was nahe liegt ...
Hassrede und Katzenbilder : Wie können im globalen Netz nationale Gesetze respektiert werden?
(2017)
Der Zugang zum Internet ist die Voraussetzung, um online aktiv zu sein, zu kommunizieren oder einzukaufen. Zugang allein reicht aber nicht: Erst sogenannte Internet-Intermediäre (oder Internet-Inhalt-Vermittler) wie Google, Facebook oder Amazon ermöglichen es, das Internet zu nutzen, um über Social Media zu kommunizieren, auf Musik, Filme und Texte zuzugreifen oder überhaupt erst via Suchmaschine passende Online-Angebote ausfindig zu machen. Intermediäre verbinden Nutzer mit dem Internet, sie helfen bei der Datenverarbeitung, sie hosten und indexieren Inhalte, sie ermöglichen die Suche, sammeln Informationen, vermitteln Angebote Dritter und ermöglichen Käufe und Zahlungen...