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Sumpflöwenzähne (Taraxacum sect. Palustria) in Hessen
(2007)
- 7 Sumpflöwenzahn-Arten sind in Hessen nachgewiesen, wobei von Taraxacum bavaricum und T. pauckertianum nur historische Nachweise vorliegen. Taraxacum hollandicum ist am weitesten in Hessen verbreitet und konnte bei der zwischen 2002 und 2004 durchgeführten Untersuchung in 10 von 12 untersuchten Gebieten mit mehr als 35000 Exemplaren nachgewiesen werden. Taraxacum germanicum wurde bei Münzenberg, Selters und im Mönchbruch gefunden. Taraxacum multilepis und T. trilobifolium haben individuenarme Populationen im Naturschutzgebiet Ludwigsquelle beziehungsweise im Mönchbruch, auf der Rodwiese und bei Bieber. Taraxacum subalpinum ist mit 2 sehr kleinen Populationen in der Wieseckaue bei Gießen die seltenste hessische Sumpflöwenzahnart.
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Der Nordische Augentrost (Euphrasia frigida) in Hessen
(2008)
- Der Nordische Augentrost (Euphrasia frigida) ist eine boreal-montane Art, die einige vom Hauptareal abgesetzte Vorposten in deutschen Mittelgebirgen besitzt, wo sie extensiv genutztes, in der Regel ungedüngtes Grünland besiedelt. Aus den hessischen Mittelgebirgen lagen neuere Nachweise nur aus dem nördlichen Spessart vor (vier Populationen). Im Rahmen des Artenhilfsprogramms (und außerdem bei zwei FFHGrunddatenerfassungen) konnten sechs weitere Spessart-Vorkommen festgestellt werden. Hinweise auf ein kleines Vorkommen im Hochtaunus (Neufund für den Naturraum) konnten bestätigt werden. Die Nachsuche an ehemaligen Wuchsorten im Vogelsberg, wo die Art bis in die 1970er Jahre vorkam, verlief hingegen durchweg erfolglos; allerdings gelang auch hier der Neufund einer kleinen Population. Auch im hessischen Teil der Hohen Rhön gelang inzwischen ein Erstnachweis (siehe Barth 2008). Insgesamt liegt mehr als die Hälfte aller bekannten deutschen Fundorte in Hessen. Dem Land kommt daher eine besondere Verantwortung für die Erhaltung der Art zu. Hauptgefährdungsursachen für die Art sind Nutzungsintensivierung (Düngung, zu früher Mahdtermin) und Nutzungsaufgabe sowie die Aufforstung von Grenzertragsgrünland. Die Erhaltung der Art ist am besten durch vertraglich vereinbarte extensive Grünlandnutzung (Verzicht auf Düngung, Mahd nicht vor Anfang Juli) zu gewährleisten.
