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Streuobstwiesen
(1998)
Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) ermächtigt durch § 20c Abs, 3 die Bundesländer, weitere Biotoptypen neben den in § 20c Abs, 1 genannten unter besonderen Schutz zu stellen, Diese Möglichkeit griff der Landtag von Sachsen-Anhalt bei der Verabschiedung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) im § 30 auf. Seit dessen Inkrafttreten im Februar 1992 zählen auch extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen zu den besonders geschützten Biotopen, Dieser Schutzstatus wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.1.1998 noch erweitert, wonach nunmehr alle Streuobstwiesen diesen Schutzstatus genießen (§ 30 Abs, 1 Nr, 4), Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt mit § 24 Abs, 1 Satz 1 vor, dass jede Naturschutzbehörde ein Verzeichnis aller von ihr unter Schutz gestellten Gebiete und Objekte, ein schließlich besonders geschützter Biotope (§ 30) führt. Da letztere von keiner Naturschutzbehörde unter Schutz gestellt werden, sondern der Schutz gesetzlich besteht, sind gemäß § 45 Abs, 5 die unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) für dieses Verzeichnis zuständig, Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, erfolgt eine Kartierung der Streuobstwiesen, die flurstückgenau sein muss, da § 30 Abs, 3 NatSchG LSA außerdem regelt, dass die Eintragung in das Verzeichnis den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke bekanntzugeben ist.
Über die täglichen Arbeiten, die in einer unteren Naturschutzbehörde (UNB) erledigt werden müssen, sind weithin recht abenteuerliche Vorstellungen verbreitet. Eine romantisch verklärte Sicht beschreibt die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde als Menschen, die mit dem Geländewagen oder dem Fahrrad unterwegs sind, um Blumen zu bewachen, Vögel zu zählen oder liebevoll Amphibien über die Straße zu tragen. Auch wohl eher aus Unkenntnis als aus Böswilligkeit wird andererseits gelegentlich das Bild des bösen Verhinderers gezeichnet, der seine Tage damit ausfüllt, ständig neue Gebiete unter Naturschutz zu stellen, um den Fortschritt aufzuhalten und die Landschaft zu einem Museum umzufunktionieren.
Vögel und Freileitungen
(1998)
In Deutschland mit einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt an ornithologischen Fachzeitschriften erobern sich themenbezogene Sonderhefte zunehmend erfolgreich eine Nische. Menschen, die in Behörden, Verbänden und anderswo praktischen Naturschutz betreiben, erhalten dadurch erst wieder eine reale Chance, neueste Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Vogelkunde mit Praxisbezug kennenzulernen und umzusetzen. Den Herausgebern dieses Sonderheftes ist das bereits seit längerem bewusst.