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Die Frage nach Konflikten zwischen den Rechtskulturen der USA und Deutschlands wirft ein kürzlich erschienener zweisprachiger Sammelband auf. Wer aber so fragt, der fragt nach mehr als Differenz. Er sucht nach Differenz in Interaktion, in der unterschiedliche Geltungsansprüche gleichzeitig erhoben werden. Sonst ginge es um das weniger abenteuerliche Vergleichen eines Nebeneinander. Leider bleibt die Publikation der Bayerischen Amerika-Akademie aber hierbei stehen und streift die emphatische Frage ihres deutschen Titels nur in Einzelbeobachtungen. Der Einfluss des amerikanischen Rechts in vielen internationalen Verträgen – Ausdruck der politischen Hegemonialstellung der USA – und die Dominanz amerikanischer Juristen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit – Ausdruck der wirtschaftlichen Bedeutung der USA – hätten jedoch Anlass gegeben, immunologische Reaktionen an lebenden Rechtskörpern zu studieren. So aber bleibt es bei der In-vitro-Insemination des deutschen Lesers mit Hinweisen darauf, dass und warum die anderen es anders machen (etwa in Beiträgen zur Kriminalprävention von Streng und Kelling oder zum Jugendstrafrecht von Silverman). In letzterem, in kulturhistorischen Erklärungsversuchen des Warum, findet der Band freilich seinen gedanklichen Schwerpunkt und einige interessante Einsichten. Lamento also nach hinten und Lob nach vorne. ...
Akten haben ihre eigene Schwerkraft. Stets entscheidet ihr Vorkommen oder Nichtvorkommen mit über das, was Geschichte wird. Und so erklärt sich, warum die Fülle an Prozessakten, die das Reichskammergericht hinterließ (man schätzt ungefähr 75 000), eine ebensolche Fülle an Untersuchungen nach sich gezogen hat. Gute "Aktenerfassung und Zugänglichkeit der Quellen" seien dafür verantwortlich, so die beiden Autoren der Einleitung (Sigrid Westphal und Stefan Ehrenpreis) zu dem Sammelband Prozessakten als Quelle, dass die Reichsgerichtsbarkeit zu einem der meist beforschten Gebiete der Frühen Neuzeit wurde. ...
Das Thema Forschungsdatenmanagement stand am 19./20. September im Mittelpunkt der Fortbildungsveranstaltung für Fachreferentinnen und Fachreferenten der Wirtschaftswissenschaften. Die bereits seit 1997 von der Kommission für Fachreferatsarbeit des Vereins Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VDB) ausgerichtete Tagung fand in diesem Jahr in der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg in Frankfurt am Main statt. Etwa 50 Teilnehmende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigten reges Interesse an dem sehr aktuellen Thema. Viele Kolleginnen und Kollegen nutzten dabei bereits das traditionelle Get-together am Vorabend der Veranstaltung, um sich in einem informellen Rahmen kennenzulernen und auszutauschen. ...
Eine Schlinge ist eine Schlinge. Zugleich ist sie ein markantes Symbol für den Tod durch Erhängen. Doch galt das Zeichen der Schlinge für diese grausame Tötungsart erst seit dem 18. Jahrhundert, als der spezifische Henkersknoten erfunden worden war. Zuvor wurden die zum Tode Verurteilten von einer Leiter aus mit einem Strick um den Hals an eine Leine gehängt und die Leiter dann weggestoßen. Entsprechend war das Symbol für die Strafe des Strangulierens eine Leiter. Der Kunstwissenschaftler Samuel Y. Edgerton, der in seinem wunderbaren Buch Pictures and Punishment von 1985 die Bestrafungsszenen auf Bildern als rechtshistorische Quelle erschlossen hat, schreibt in dem Sammelband Kunst als Strafe über den Nutzen, den Künstler lange Zeit aus der Todesstrafe zogen. Die Getöteten und anschließend Sezierten boten im Mittelalter und der Renaissance das beste anatomische Anschauungsmaterial für die Maler menschlicher Körper. So hat beispielsweise auch das bekannte Werk von Andreas Vesalius De fabrica corporis humani von 1543 von den Hingerichteten profitiert. ...
Vom Terror : [Szene aus einer Montage-Fassung des Dramenfragments "Moloch" von Friedrich Hebbel]
(2004)
Szene aus einer Montage-Fassung des Dramenfragments "Moloch" von Friedrich Hebbel. Die Szene steht als Einschub zwischen dem Ersten und Zweiten Akt der Tragödie, als eine Art Interludium. Im Laufe des Stückes wechselt die Perspektive mehrmals zwischen den Schauplätzen Germanischer Wald und Rom, dem Zentrum des Imperiums. Geplant ist eine Aufführung der Gesamtbearbeitung an der Volksbühne Berlin, voraussichtlich Ende 2004.
Im Mai dieses Jahres verstarb Prof. Dr. Wilhelm Totok, der frühere langjährige Direktor der Niedersächsischen Landesbibliothek, im 96. Lebensjahr. Mit ihm hat das deutsche Bibliothekswesen den vielleicht letzten Vertreter einer Bibliothekarsgeneration verloren, die eine zwischenzeitlich untergegangene Epoche repräsentierte. Wilhelm Totok wurde am 12.09.1921 in Rumänien geboren, wuchs zweisprachig auf und studierte in den Kriegs- und Nachkriegsjahren in Marburg und zeitweise auch in Wien Germanistik, klassische Philologie, Geschichte und Philosophie. Hinsichtlich dieser wissenschaftlichen Ausrichtung stand er damit ganz in der Tradition so berühmter Vorgänger wie etwa Fritz Milkau oder Georg Leyh und war damit zugleich ein eindeutiger Vertreter des klassischen Bildungsbürgertums. ...
The article presents a brief overview of research and publication in the history of international law in Europe today. The upsurge of interest in historical studies is traced back to a sense of present transformation, with historical studies seeking to explore both aspects of continuity and change in the international legal system. The article outlines three tasks for the discipline in the future: to begin work for international law’s Ideengeschichte, to focus on the relationship between the West and its "Other", and to undertake studies in the historical sociology of international law.
In der Debatte über die Entscheidung des EGMR zum Burka-Verbot in Frankreich läuft einiges gerade ziemlich schief. Viele Liberale – an vorderster Stelle im Verfassungsblog selbst – empören sich geradezu über die Entscheidung, während diese andererseits im Namen der Geschlechtergleichheit von Leuten verteidigt wird, die man bislang nicht gerade als deren Vorkämpfer in Erinnerung hatte. [...]
In The Gentle Civilizer of Nations, I suggested that international law began in the 1860’s as part of liberal entrenchment in Europe as the clouds of nationalism, racism and socialism were rising in the political horizon. It began as a project of practicalmen, attorneys and lawyers active in politics and parliament, and not out of philosophical contemplation or system-construction. University professors were involved, but these were professors of something that was seen more as a craft than a science. What they aimed at was to "civilize" the behaviour of their nations, but also the colonies, and to do this by coordinating liberal legislative reform in Europe, by supporting formal empire in the colonies, and by doing all this as part of a set of cosmopolitan legal projects they grouped into their "international law" (Droit international, diritto internazionale, Völkerrecht). ...