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Akten haben ihre eigene Schwerkraft. Stets entscheidet ihr Vorkommen oder Nichtvorkommen mit über das, was Geschichte wird. Und so erklärt sich, warum die Fülle an Prozessakten, die das Reichskammergericht hinterließ (man schätzt ungefähr 75 000), eine ebensolche Fülle an Untersuchungen nach sich gezogen hat. Gute "Aktenerfassung und Zugänglichkeit der Quellen" seien dafür verantwortlich, so die beiden Autoren der Einleitung (Sigrid Westphal und Stefan Ehrenpreis) zu dem Sammelband Prozessakten als Quelle, dass die Reichsgerichtsbarkeit zu einem der meist beforschten Gebiete der Frühen Neuzeit wurde. ...
Martin Kühnels politikwissenschaftliche Dissertation verfolgt zielstrebig ein klares Programm: Sie nähert sich dem politischen Denken von Christian Thomasius systematisch. Kühnel analysiert die wesentlichen Aspekte der politischen, juristischen und philosophischen Ideenwelt des deutschen Frühaufklärers. Das ist überwiegend gelungen, weist aber einige Schwächen auf, die in erster Linie durch die Anlage der Arbeit bedingt sind und die beim Leser letztlich die Frage nach dem prinzipiellen Wert solcher Rekonstruktionen aufkommen lassen.
Die deutsche Debatte um die Geschworenengerichte mit ihren Höhepunkten im Vormärz sowie nach der Reichsgründung von 1871 gehört zu den besonders interessanten wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen. Sie ist ein Fenster zur Rechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, aber auch wissenschaftsgeschichtlich eine Fundgrube für die Vermengung rechtshistorischer Erkenntnisinteressen mit politischen Nebenabsichten. ...
Die Entwicklung des aggregierten Privatvermögens und seine Verteilung in Deutschland seit 1970
(2002)
Die hier vorgestellte Untersuchung des Vermögens privater Haushalte als ein möglicher Indikator für den Wohlstand einer Gesellschaft hat für die Bundesrepublik Deutschland einen starken Anstieg der Vermögen seit 1970 aufgezeigt. Dies gilt sowohl für die makroökonomischen Resultate der Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank als auch für die mikroökonomischen Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamts. Allerdings werden auch wesentliche Unterschiede im Aussagegehalt der einzelnen Datensätze deutlich. Während die Finanzierungsrechnung eine Steigerung des Nettovermögens um 808 Prozent in 27 Jahren aufweist (von 1,3 Billionen DM im Jahr 1970 auf 12,1 Billionen DM im Jahr 1997) lautet der entsprechende Prozentwert auf der Berechnungsbasis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben nur 280 Prozent in 25 Jahren bei einer wesentlich niedrigeren Gesamthöhe in späteren Untersuchungen (von 2,2 Billionen DM im Jahr 1973 auf nur 8,3 Billionen DM im Jahr 1998). Die Untersuchung der Daten der EVS hat aufgezeigt, welch große Bedeutung das Immobilienvermögen für die Vermögenssituation der privaten Haushalte hat. Allerdings ist es nicht so, dass alle Haushalte über Eigentum an Grund- und Hausbesitz verfügen. In Westdeutschland hat es zwar eine starke Steigerungen der Eigentümerquote seit 1961 gegeben. Seit 1993 ist jedoch eine Stagnation bei etwa 50 Prozent zu konstatieren. Die Analyse der Vermögensverteilung nur bezogen auf die westdeutschen Haushalte hat im Zeitraum von 1973 bis 1993 eine abnehmende Konzentration sowohl bei der Betrachtung der Anteile einzelner Haushaltsquintile am Nettogesamtvermögen als auch bei der Analyse des Gini-Koeffizienten ergeben. Allerdings hat sich dieser Trend in den Jahren bis 1998 nicht weiter fortgeführt. Für das Jahr 1998 ist in Westdeutschland feststellbar, dass die unteren 40 Prozent der Haushalte über praktisch kein Vermögen verfügen, während das oberste Quintil über 60 Prozent des Gesamtvermögens aufweisen kann. Für Ostdeutschland sind starke Anpassungstendenzen hin zu den Werten der westdeutschen Bundesländer festzustellen. Dies betrifft einerseits die absolute Höhe der Vermögenswerte, auch wenn diese bisher nur 38 Prozent des entsprechenden Wertes westdeutscher Haushalte bei einer Betrachtung der Durchschnittswerte je Haushalte im Jahr 1998 erreichen. Andererseits ist auch die Eigentümerquote an Haus- und Grundbesitz nach der Wiedervereinigung stark angestiegen. Durch dieses Immobilieneigentum auf breiterer Basis wird die Ungleichheit der Vermögensverteilung in Ostdeutschland im Zeitablauf etwas verringert, so dass der Gini-Koeffizient in den Jahren von 1993 zu 1998 leicht gesunken ist. Jedoch kann auch für die neuen Bundesländer festgestellt werden, dass die unteren 40 Prozent der Haushalte über praktisch kein Vermögen verfügen, während das oberste Quintil ostdeutscher Haushalte sogar über 70 Prozent des Gesamtvermögens aufweisen kann. Feststellbar ist weiterhin eine hohe Übereinstimmung der Vermögensverteilung in Ost- und Westdeutschland. Sowohl die Vermögensverteilung auf der Basis der Quintilswerte als auch die Resultate der Gini-Koeffizienten weisen ähnliche Ergebnisse auf, wobei eine starke Angleichungstendenz zwischen beiden Landesteilen gegeben ist. Diese Ähnlichkeit der Ergebnisse kann nur als erstaunlich bezeichnet werden, wenn man bedenkt, dass beide Landesteile für über 40 Jahre unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Leitbildern gefolgt sind – die Bundesrepublik Deutschland der sozialen Marktwirtschaft und die Deutsche Demokratische Republik der sozialistischen Planwirtschaft.
Ausgemustert
(2002)
... Urkundlich belegt ist, dass der der Wehrtauglichkeitsprüfung unterzogene Dackel nicht Troll, sondern Atta Troll hieß. Der Halter des Hundes sah sich angesichts der amtlichen Aktion zu einer Namensfälschung gezwungen, um das Tier vor dem Verdacht der Fremdrassigkeit zu schützen. Heinrich Heine, Atta Troll, Kap. VIII: "Hüte dich vor der Menschendenkart, sie verdirbt dir Leib und Seele…"
Kann man anhand des englischen Kolonialrechts die Übertragung von Rechtsvorstellungen auf fremdeKulturen analysieren? Sicherlich, aber man muss sich dabei im Klaren darüber sein, wieviel Umfang und Zeit man dem Thema widmen möchte, denn das englische war das ausgedehnteste und variantenreichste Kolonialreich überhaupt. ...
Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die Expression der zytokininduzierbaren Zelladhäsionsmoleküle ICAM-1, VCAM-1 und E-Selectin in der fetomaternalen Einheit zu untersuchen. Außerdem sollte examiniert werden, ob sich die Expression dieser Zelladhäsionsmoleküle im zeitlichen Verlauf der Schwangerschaft ändert. Weiterhin sollte geprüft werden ob die termingerechte und auch die vorzeitige Wehentätigkeit mit einer geänderten Adhäsionsmolekülexpression in gestationsspezifischen Geweben verbunden ist. Hierbei sollte zwischen infektionsbedingter vorzeitiger Aktivierung bei Chorioamnionitis und vorzeitiger Aktivierung ohne Vorhandensein einer Infektion differenziert werden. Zu diesem Zweck wurden Kryostatschnitte von Plazenten und fetalen Membranen von 71 Patientinnen der Universitätsfrauenklinik Frankfurt angefertigt und mit mAk gegen die gesuchten Moleküle immunhistologisch untersucht. Unter Berücksichtigung des Schwangerschaftsalters, des Geburtsmodus sowie des Vorhandenseins einer klinisch und histologisch nachweisbaren Chorioamnionitis konnten die Patientinnen fünf verschiedenen Kollektiven zugeordnet werden. Um die Adhäsionsmolekülexpression im ersten Trimenon zu überprüfen, wurde Plazentagewebe gewonnen nach Abruptio (n=10) untersucht. Der Einfluß der Wehentätigkeit wurde durch die Gegenüberstellung von Plazenta und Eihäuten, welche nach Sectio gewonnen wurden (n=12) mit gestationsspezifischen Geweben, welche nach vaginaler Geburt am Termin (n=19) gewonnen wurden, determiniert. Bei Frühgeburt wurde die infektionsbedingte vorzeitige Aktivierung bei klinisch und histologisch nachweisbarer Chorioamnionitis (n=10) und die vorzeitige Aktivierung ohne Nachweis einer Infektion (n=17) unterschieden. Um die Lokalisation von Zelladhäsionsmolekülen in der fetomaternalen Einheit festzustellen, wurden als Positivkontrollen Cytokeratin, HLA-ABC und PECAM (CD31) eingesetzt. Cytokeratin war auf allen Zellen epithelialer Herkunft ( Trophoblastzellen, Amnionepithel ) zu finden. Die MHC-Klasse-I-Antigene wurden auf kernhaltigen Zellen der gestationsspezifischen Gewebe exprimiert: auf Mesenchym- und Endothelzellen der plazentaren Villi, auf Deziduazellen, sowie gelegentlich auf Zellen im Amnionmesenchym der Eihäute. Erwartungsgemäß war der villöse Trophoblast HLA-ABC negativ, ebenso das Amnionepithel und Chorion der Eihäute. Mit mAk gegen PECAM, das an interzellulären Junktionen von Endothelzellen exprimiert wird, konnten alle Gefäßendothelien der fetomaternalen Einheit intensiv angefärbt werden. Die zytokininduzierbaren Adhäsionsmoleküle VCAM-1 und E-Selectin konnten immunhistologisch generell nicht in gestationsspezifischen Geweben nachgewiesen werden. Das interzelluläre Adhäsionsmolekül ICAM-1 dagegen konnte auf maternalen und fetalen Endothelzellen sowie auf fetalen Makrophagen im Amnionmesenchym lokalisiert werden. Seine Expression änderte sich im Verlauf der Schwangerschaft. Ab der 12. SSW zeigte sich eine beginnende ICAM-1-Expression durch die plazentare Dezidua. Im ersten Trimenon konnte es nur in einem Fall auf Zellen, vermutlich LGL, und Endothelien der plazentaren Dezidua nachgewiesen werden. Wehenloses Gewebe, gewonnen nach Sectio exprimierte in der 37. SSW ICAM-I auf fetalem Stammzottenendothel und in der 38. SSW ICAM-I auf fetalem Terminalzottenendothel. Das Deziduaendothel der Eihäute kann in der 38. SSW mit mAk gegen ICAM-I angefärbt werden. Eine Expression auf fetalem Endothel erfolgte hier gegen Ende des letzten Trimenons.Bei vorzeitiger Aktivierung, sei es bei Chorioamnionitis oder ohne Vorliegen einer Infektion, war bereits im zweiten Trimenon (ab SSW 18) eine ICAM-I-Expression auf fetalen Endothelzellen vorhanden. Die ICAM-1-Expression durch plazentare Deziduaendothelien, gewonnen nach Sectio, ist stets signifikant niedriger als die Expression durch entsprechende Gewebe, die nach vaginaler Spontangeburt am Termin gewonnen wurden. Die stärkste ICAM-I-Expression durch Endothelzellen der fetomaternalen Einheit lag bei vaginaler Spontangeburt am Termin und bei vorzeitiger Aktivierung ohne Vorliegen einer Infektion vor. Bei physiologischen Wehen am Termin waren v. a. die maternalen Blutgefäße in der Dezidua von Plazenta und Eihäuten hochgradig ICAM-I-positiv, aber auch fetale Stammzottengefäße exprimierten intensiv ICAM-1. Bei vorzeitiger Aktivierung ohne Infektion trat noch eine starke ICAM-I-Expression durch die fetalen Endothelien der Terminalzotten hinzu, so daß in diesem Fall eine umfassende Endothelaktivierung in allen Kompartimenten vorlag. Bei infektionsbedingter Frühgeburt mit Vorliegen einer Chorioamnionitis fand die Endothelexpression von ICAM-I v.a. in dezidualen Gefäßen der Eihäute statt. Plazentare Gefäße exprimierten ICAM-1 nur relativ gering, ohne sich hierbei signifikant von wehenlosem Gewebe, gewonnen nach Sectio, zu unterscheiden. Hierbei wurden zusätzlich zahlreiche ICAM-I-positive Zellen im Amnionmesenchym nachgewiesen, wohl bedingt durch ein zelluläres Infiltrat und die Aktivierung ortsständiger fetaler Makrophagen. Ausgehend von diesen Ergebnissen scheint das Zelladhäsionsmolekül ICAM-1 in der fetomaternalen Einheit sowohl zum Einsetzen von termingerechten Wehen als auch zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft beitragen zu können. Durch eine vermehrte Leukozytenextravasation in die gestationsspezifischen Gewebe, sowie durch eine verbesserte Antigenpräsentation und effektivere antigenspezifische Reaktionen könnte ICAM-I am Th2-Th1-Shift, der zur Beendigung der Schwangerschaft führt, beteiligt sein. Hierbei führt eine vermehrte Produktion von inflammatorischen Th1- Zytokinen über eine gesteigerte Prostaglandinproduktion in der fetomaternalen Einheit zur Zervixreifung und Wehenauslösung. Das zytokininduzierbare ICAM-1 kann möglicherweise auch regulativ in die Produktion von Zytokinen und deren Rezeptoren eingreifen. Auch durch endokrine (Östradiol) und parakrine (Prostaglandin E2) Substanzen ist die Expression von ICAM-1 auf Endothelzellen induzierbar. Möglicherweise könnten, neben der Induktion durch inflammatorische Zytokine, derartige Signalstoffe im Blut die bei Wehentätigkeit verstärkte ICAM-I-Expression auf fetalen und maternalen Endothelien der gestationsspezifischen Gewebe auslösen.