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Drei wissenschaftshistorische Analysen haben sich in je unterschiedlicher Methodik den Feldern der Kriminologie und der Kriminalistik genähert. Silviana Galassi, Richard F. Wetzell und Peter Becker bieten den überzeugenden Beleg dafür, dass die Analyse der Kriminalität und ihrer gesellschaftlichen Verarbeitung weder den Kriminologen noch den Strafrechtlern allein überlassen werden darf. Die historischen Forschungsarbeiten zwingen die traditionelle Kriminologie und die normative Strafrechtswissenschaft zur Kenntnisnahme, dass die Wissenschaftsrichtung "Kriminologie" (Entstehungsbedingungen und Verarbeitung von Kriminalität) und schon gar die "Kriminalistik" (polizeiliche Tatnachweistechnologien) seit jeher im Ordnungsdienst des Staates stehen und – jedenfalls in den zugrunde gelegten Untersuchungszeiträumen – nicht den Anspruch selbst bestimmter Wissenschaft erfüllen. ...
Lange ist die Zeit vergangen, als die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung den Einsatzvon Söldnern durch den britischen König als "völlig unwürdig einer zivilisierten Nation" bezeichnete. Heute sind die USA der weltweit größte Nutzer von Private Military Contractors (PMCs). Ein Markt mit rasanten Wachstumsraten, der vor dem Irakkrieg global noch etwa 100 Milliarden Dollar betrug und nun auf etwa 200 Milliarden angestiegen ist. ...
Die Ausbildungssituation in Hessen hat sich laut IAB-Betriebspanel Mitte 2006 gegenüber Mitte 2005 etwas verschlechtert. Die Ausbildungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken und liegt weiterhin unter dem Durchschnitt für Westdeutschland. Ebenso ging die Ausbildungsbeteiligung zurück. Letztere lag im vergangenen Jahr allerdings deutlich über dem westdeutschen Durchschnitt. Weiterhin positiv anzumerken ist die Entwicklung bei der Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Hier scheint der in den vergangenen Jahren beobachtete Rückgang gestoppt. Desweiteren ist die Übernahmequote von erfolgreichen Ausbildungsabsolventen deutlich angestiegen und liegt nun bei 58%. Gleichzeitig bestehen in Hessen weiterhin ungenutzte Ausbildungspotenziale. Etwa 28% aller hessischen Betriebe bilden trotz Ausbildungsberechtigung nicht aus. Hervorzuheben ist hier insbesondere der für Hessen doch recht bedeutsame Sektor der unternehmensnahen Dienstleistungen. Trotz des überdurchschnittlichen Beschäftigungszuwachses in diesem Sektor sind die Ausbildungsquote und die Ausbildungsbeteiligung weiterhin gesunken. Nur noch 23% der Betriebe aus diesem Wirtschaftszweig beteiligen sich an der betrieblichen Ausbildung, die Ausbildungsquote liegt bei 3,1%. Betriebe aus dem Dienstleistungsbereich bilden allgemein vergleichsweise selten und wenn dann relativ wenig aus, dies gilt nicht nur für Hessen. Dennoch liegen die Ausbildungsquoten im Bereich der Sonstigen Dienstleistungen und der Dienstleistungen für Unternehmen noch unter dem westdeutschen Durchschnitt.
Ähnlich problematisch stellt sich die Situation bei kleineren Betrieben mit 10-49 Beschäftigten dar: Hier liegt die Ausbildungsquote ebenfalls deutlich unter der für Westdeutschland. Zugleich bestehen bei diesen und bei Kleinstbetrieben die größten ungenutzten Ausbildungspotenziale. Die Aktivierung ungenutzter Ausbildungspotenziale kann die Situation auf dem hessischen Ausbildungsmarkt sicherlich verbessern. Nicht zu vergessen ist hierbei allerdings der hohe Anteil an Betrieben, die über keine Ausbildungsberechtigung verfügen (40% aller hessischen Betriebe). Hier wäre insbesondere zu prüfen, worin das Fehlen einer solchen Berechtigung begründet ist. Neben finanziellen Aspekten dürften hier durchaus mangelnde Ausbildungsbereitschaft oder Informationsdefizite eine Rolle spielen.
Die Analyse der Standortbedeutung und -bewertung der hessischen Betriebe hat gezeigt, dass den Faktoren „Nähe zu Kunden“, „Qualität des Fachkräfteangebots“ sowie „Preisniveau für Energie/Wasser“ die größte Bedeutung zukommt. Der Faktor Kundennähe ist hierbei aus (wirtschafts-)politischer Sicht unproblematisch einzuschätzen, er erhielt von den Betrieben durchweg die beste Bewertung aller Standortfaktoren.
Als kritischer Faktor hat sich das Preisniveau für Energie und Wasser herausgestellt. Trotz seiner hohen Bedeutung bekam dieser die schlechteste Note aller berücksichtigten Standortfaktoren. Eine differenzierte Analyse hat hierbei gezeigt, dass dies nahezu unabhängig von den untersuchten Betriebsmerkmalen (Betriebsgröße, Wirtschaftszweige, Regionen) gilt. Handlungsfelder bestehen damit eigentlich in allen Bereichen, wobei das Augenmerk besonders auf das Verarbeitende Gewerbe und die Sonstigen Dienstleistungen gerichtet sein sollte, hier trafen eine besonders schlechte Bewertung und eine besonders hohe Bedeutung dieses Faktors zusammen. Verbesserungspotenziale und Handlungsmöglichkeiten bestehen aber auch bezüglich der Qualität des Fachkräfteangebots. Diese hat in einigen Bereichen die höchste Bedeutung aller betrachteten Standortfaktoren (Dienstleistungen für Unternehmen, Verarbeitendes Gewerbe, Betriebe mit erwartetem Beschäftigungswachstum.
Die Qualität des Fachkräfteangebots wird im Vergleich zu den anderen Faktoren zwar in der Regel gut bewertet, jedoch zeigte sich, dass dieser Faktor u.a von Betrieben aus dem Verarbeitenden Gewerbe und Betrieben mit erwartetem Beschäftigungsanstieg eine vergleichsweise schlechte Bewertung bekam. Wenn die hier bestehenden Beschäftigungspotenziale genutzt werden sollen, bedarf es weiterer Aktivitäten im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.
In Hessen ist weiterhin ein Trend zur Arbeitszeitverlängerung bei Vollzeitarbeitsplätzen beobachtbar. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Vollzeitarbeitsplätze ist gegenüber 2004 um etwa 12 Minuten gestiegen, gegenüber 2002 sogar um 42 Minuten. Gleichzeitig stieg der Anteil der Betriebe in denen 40 und mehr Stunden gearbeitet wird erheblich an und lag 2006 bei 53% (gegenüber 46% 2004). Die eingangs gestellte Frage, ob Trends zur Arbeitszeitverlängerung alle Branchen und Betriebsgrößenklassen betreffen und längerfristig verlaufen, muss demnach bejaht werden. Die Bedeutung von Vollzeitarbeit insgesamt ist allerdings rückläufig, Teilzeitarbeit nimmt dagegen deutlich zu.
Nur noch jeder vierte Betrieb in Hessen beschäftigt ausschließlich Vollzeitarbeitskräfte, der Anteil der Teilzeit an den Gesamtbeschäftigten beträgt inzwischen 27% und liegt damit 3 Prozentpunkte höher als vor zwei Jahren. Teilzeitarbeit ist hierbei nach wie vor eine Domäne von Frauen, sie stellen 80% von allen Teilzeitbeschäftigten. Im Gegensatz zur Verlängerung der Arbeitszeiten für Vollzeitarbeitsplätze ist der Trend bei der Teilzeitarbeit uneinheitlich. Zunahmen sind hier vor allem im Produzierenden Gewerbe sowie bei den Sonstigen Dienstleistungen beobachtbar, während die übrigen Branchen hier weitgehend stagnieren. Letzteres gilt auch für Kleinst- und Kleinbetriebe, die Steigerungen bei der Teilzeitarbeit sind überwiegend auf größere Betriebe und Großbetriebe zurückzuführen. Überstunden als betriebliches Flexibilitätsinstrument verlieren zunehmend an Bedeutung. Der Anteil der hessischen Betriebe, in denen Überstunden geleistet wurden ist in den letzten beiden Jahren von 50% auf 44% zurückgegangen. Gleichzeitig geht bezahlte Überstundenarbeit immer mehr zurück. Nur noch 7% der hessischen Betriebe gleichen Überstunden ausschließlich durch Bezahlung aus. Dagegen gelten 60% der Betriebe Überstunden durch Freizeit ab. Arbeitszeitkonten als Flexibilitätsalternative zu Überstunden gehören inzwischen bei vielen Betrieben zum festen Instrumentarium. In jedem vierten hessischen Betrieb sind solche Konten eingeführt oder geplant. Allerdings ist der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten in den letzten Jahren kaum angestiegen. Da sie jedoch bei Großbetrieben weitaus verbreiteter sind als bei kleineren Betrieben, kommt ihnen auf der Beschäftigtenebene erhebliche Bedeutung zu: Auch wenn nur ein Viertel der Betriebe sie nutzt, gelten sie doch für 44% der Beschäftigten in Hessen.
Open-end real estate funds are of particular importance in the German bank-dominated financial system. However, recently the German open-end fund industry came under severe distress which triggered a broad discussion of required regulatory interventions. This paper gives a detailed description of the institutional structure of these funds and of the events that led to the crisis. Furthermore, it applies recent banking theory to openend real estate funds in order to understand why the open-end fund structure was so prevalent in Germany. Based on these theoretical insights we evaluate the various policy recommendations that have been raised.
Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen gegenwärtig insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür sorgen, dass dieses Minimalziel erreicht wird. Ob dies gelingt, ist jedoch fraglich, da erhebliche Teile der Bedürftigen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Statistiken über Leistungsempfänger/innen geben also nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit in Deutschland wieder. Vor der Hartz-IV-Reform kamen auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte, die von ihrem Anspruch keinen Gebrauch machten. Dabei waren einige gesellschaftliche Gruppen von verdeckter Armut besonders stark betroffen: alleinstehende Frauen, Paarhaushalte mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) II im Zuge der Hartz-IV-Reform konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden vermindern. Doch andere Bedürftige, insbesondere Erwerbstätigenhaushalte mit geringem Einkommen, nehmen offensichtlich ihnen zustehende Leistungen nach wie vor häufig nicht in Anspruch. Die Gründe für das Phänomen der verdeckten Armut sind vielfältig. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird.
Die Auswertungen der EVS 2003 zur Höhe und Struktur der Konsumausgaben der Paarhaushalte mit einem Kind im unteren Einkommensbereich erfolgten vorrangig mit dem Ziel, Anhaltspunkte zur Beurteilung des gegenwärtigen Niveaus der mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gegebenen Grundsicherung von Familien zu erarbeiten. Die Ergebnisse vermitteln einen ersten Eindruck über die insgesamt stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von Familien mit Bezug von Grundsicherungsleistungen. ...
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Das Thema 'Unternehmensgründung/ berufliche Selbstständigkeit an deutschen Hochschulen' hat seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn es wird beabsichtigt, eine Kultur der Unternehmensgründung an den Hochschulen zu etablieren und die Studierenden auf eine berufliche Selbstständigkeit als potenzielle Zukunftsperspektive vorzubereiten. Auch der Gesetzgeber integrierte in den letzten Jahren die Gründungsfrage in den Handlungsauftrag der Universitäten, z.B. im neuen hessischen Hochschulgesetz. Der vorliegende Aufsatz berichtet über eine Untersuchung am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Frankfurt am Main mit dem Titel 'Gründung als Option für Sozialwissenschaften: Zur Integration des Gründungsthemas in der Lehre der Sozialwissenschaften'. Es wurde danach gefragt, in welcher Weise Studierende und Promovierende der Gesellschaftswissenschaften (Soziologie und Politikwissenschaft) im Rahmen ihres Studiums auf mögliche Tätigkeitsfelder einer selbstständigen Beschäftigung hingewiesen werden können und wie sie selbst solche Angebote beurteilen. Es werden einige Sichtweisen zur Gründung als persönliches Motiv und zur Berufsorientierung in den Sozialwissenschaften vorgestellt, die spezifischen Qualifikationsmerkmale des sozialwissenschaftlichen Studiums umrissen und einige Empfehlungen zur Beschäftigungsoption 'Selbständigkeit' gegeben. (ICI2)