Medizin
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Materialien und Methoden: In den Untersuchungsakten des Zentrums der Rechtsmedizin wurden alle Protokolle der Untersuchungen von Kindesmisshandlungsfällen des Zeitraums vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1999 erfasst und die zugehörigen Prozess- bzw. Krankenhausakten eingesehen. Auf diese Weise konnten 31 Fälle von Körperverletzungen mit 36 untersuchten Opfern bei 42 Tatverdächtigen festgestellt werden, bei den Tötungsdelikten 13 Fälle mit 16 Beschuldigten. Opfer: Jungen waren bei den Körperverletzungsdelikten häufiger betroffen als Mädchen, während bei den Tötungsdelikten das Geschlechterverhältnis ausgeglichen war. Bei den meisten der Opfer der Körperverletzungsdelikte handelte es sich um Kinder im Vorschulalter (85%), bei den Opfern der Tötungsdelikten war das älteste Kind drei Jahre alt. Mit 60% waren die Mehrzahl der verletzten Opfer (bei denen eine Staatsangehörigkeit angegeben war) deutscher Nationalität, während bei den getöteten Kindern keine fremde Nationalität angegeben war. Bei 20% aller Verletzten wurde eine Erkrankung/Fehlbildung beschrieben. Der entsprechende Anteil bei den getöteten Opfern lag mit fast 50% deutlich höher. Ein mangelhafter Ernährungszustand wurde bei sechs der 36 verletzten Opfer und bei einem getöteten Kind dokumentiert. In etwa derselben Größenordnung lag ein schlechter Allgemeinzustand bei den Opfern von Körperverletzungsdelikten vor, ein schlechter Pflegezustand fand sich bei drei der verletzten Kinder, während alle getöteten Opfer wenigstens ausreichend gepflegt waren. Beschuldigte: Die dominierende Altersgruppe bei den Beschuldigten der Körperverletzungsdelikte lag zwischen 26 und 30 Jahren, während bei den Tötungsdelikten kein so ausgeprägter Altersgipfel nachweisbar war. Bei diesen verteilte sich das Lebensalter hauptsächlich auf Beschuldigte zwischen 21 und 35 Jahren. Die Mehrzahl aller Verdächtigen waren deutscher Nationalität. Bei den Körperverletzungsdelikten lag die Quote bei 67%, bei den Tötungsdelikten mit 81% noch höher. Der erreichte Schulabschluss war in einer Vielzahl der Kasuistiken nicht angegeben. Lagen Angaben vor, so fand sich eine Häufung von niedrig qualifizierenden Abschlüssen. Die Hochschulreife war nur in zwei Fällen der Körperverletzungsdelikte von den Beschuldigten erreicht worden, bei den Tötungsdelikten verfügte keiner über diesen Schulabschluss. Auch bei den Berufsangaben zeigte sich für beide Deliktgruppen, dass eine Vielzahl von Beschuldigten Berufe mit vergleichsweise niedriger Qualifikation ausübten. Akademisch gebildete Berufe waren nicht vertreten. In allen Fällen lag ein verwandtschaftliches oder (im Falle einer Lebensgemeinschaft) ein sehr nahes persönliches Verhältnis zwischen den Beschuldigten und Opfern vor. In keinem der behandelten Fälle kam(en) der/die Beschuldigte(n) aus einem Bereich außerhalb der Familie/Hausgemeinschaft. In beiden Deliktgruppen litten jeweils 38% der Beschuldigten unter einer chronischen oder - zum Zeitpunkt der Tat - akuten Erkrankung. 31% aller Beschuldigten beider Deliktarten war bereits wegen anderer Delikte z. T. mehrfach auffällig geworden. Im Vordergrund standen hierbei Eigentums-, Verkehrs- und Rauschmitteldelikte. Soziales Umfeld: In ca. 60% der Körperverletzungsdelikte wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass angespannte/problematische Familienverhältnisse vorlagen, bei den Tötungsdelikten wurde die entsprechende Quote mit ca. 50% angegeben. Besonders häufig auftretende Stressoren waren finanzielle Probleme, Alkohol und/oder Drogenabusus, Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Partnerschaft und sonstige psychische Belastungen in der Familie. Die Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien/Hausgemeinschaften war vergleichsweise gering. In mindestens 66% der Familien, in denen wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt wurde, lag die Anzahl der Kinder unter drei, bei den Tötungsdelikten war nur eine Großfamilie mit sieben Kindern bekannt, in allen anderen lag die Anzahl bei maximal zwei Kindern. In der Mehrzahl aller betroffenen Hausgemeinschaften lag ein klassisches Arbeitsteilungskonzept vor. Während die Mutter des Opfers den Haushalt und die Erziehung übernahm, erarbeitete der Vater/Lebensgefährte den Lebensunterhalt. Bei beiden Deliktarten wurde der Lebensunterhalt in ca. 25% der Fälle aus der Sozialversicherung/Sozialhilfe bestritten. Zur Wohnungssituation lagen in der Mehrzahl der Fälle keine Angaben vor, allerdings wurde bei ca. 20% der Körperverletzungsdelikte und 30% der Tötungsdelikte auf eine problematische Wohnungssituation hingewiesen. In den meisten Fällen waren die Partner miteinander verheiratet oder es lag ein eheähnliches Verhältnis vor (bei beiden Deliktarten ca. 70%). Nur in 16% der Fälle mit Körperverletzung bzw. in 8% der Tötungsdelikte lebten die Beschuldigten dauerhaft getrennt. Das Sorgerecht für das/die Opfer lag zum Zeitpunkt der Tat meist bei den Eltern des Kindes (bei beiden Deliktarten ca. 50%). Ansonsten war meist die Mutter die Sorgeberechtigte des Opfers. Tathergang: Hinweise auf eine Intoxikation (Alkohol/Rauschmittel) zum Zeitpunkt der Tat waren bei ca. 18% der Be schuldigten beider Deliktarten angegeben, der Tatort des Übergriffs lag in den meisten aller Fälle im privaten Umfeld. Nur drei Misshandlungen fanden in der Öffentlichkeit statt, während sich alle tödlichen Verletzungen innerhalb der Privatwohnung/Zimmer der Beschuldigten ereigneten. Bei 75% aller Körperverletzungsdelikte bzw. der Hälfte der Tötungsdelikte wurden bei der Untersuchung Hinweise gefunden, die auf frühere Misshandlungen schließen ließen. Es zeigte sich hierbei das hohe Wiederholungsrisiko bei diesem Delikt. In den meisten aller Fälle (50% Körperverletzungsdelikte; 77% Tötungsdelikte) wurde ohne Werkzeug, d. h. mit bloßer Hand misshandelt. Wurden Werkzeuge verwendet, fanden vor allem stockartige Geräte oder Gürtel Verwendung. Auffallend war die vergleichsweise häufige Anwendung von heißem Wasser/Dampf oder glühenden Zigaretten (28% aller Opfer). Rechtliche Aspekte: In den meisten aller Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt, wobei die entsprechende Mitteilung an die Ermittlungsbehörden in der überwiegenden Mehrzahl von ärztlichem Personal veranlasst wurde, das mit der Betreuung der Opfer betraut war. An der zweiter Stelle folgten die Mütter der betroffenen Kinder, andere Anzeigenerstatter wurden seltener benannt. Bei den Körperverletzungsdelikten bildete häufig der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 223b (bzw. nach der Reform des Strafrechts des § 225 StGB) die Ermittlungsgrundlage, wobei in einigen Fällen parallel dazu wegen anderer Delikte ermittelt wurde. Bei den Tötungsdelikten kamen die §§ 212, 222, 223b und 226 StGB in Betracht. Als häufigste Beweissicherungsmaßnahme wurde bei den Körperverletzungsdelikten in 85% aller Fälle eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. In den übrigen Fällen lagen Dokumentationen von niedergelassenen Ärzten bzw. keine Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen vor. In 33% aller Körperverletzungsdelikte wurde eine aufwendigere Spurensicherung bzw. eine Rekonstruktion des Vorfalls durchgeführt. Weitere Beweissicherungsmaßnahmen wurden nur selten durchgeführt. Alle getöteten Opfer waren forensisch obduziert worden. In 66% aller Fälle erfolgten weitergehenden Laboruntersuchungen (Toxikologie, Histologie, Mikrobiologie), bei der Hälfte aller tödlich verlaufenden Fälle kam es zu Spurensicherungsmaßnahmen oder Rekonstruktionen des Tatablaufs. Weitere Maßnahmen zur Beweissicherung wurden nur selten durchgeführt. Die Jugendbehörden waren bei 25 der 31 Körperverletzungen informiert worden, bei den Tötungsdelikten erfolgte die Meldung nur in zwei der 13 Fälle, obwohl in einigen der anderen Familien noch Geschwisterkinder bekannt waren. Zumindest kurzfristig kam es bei etwa der Hälfte der Opfer von Körperverletzungsdelikten zu einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts z. B. durch Krankenhauseinweisung oder Unterbringung bei Verwandten. Für im Haushalt von getöteten Opfern lebenden weiteren Kindern wurde nur in einem Fall eine Fremdplatzierung durchgeführt, obwohl in mindestens vier betroffenen Familien noch Geschwisterkinder lebten. Wohl aufgrund des niedrigen Lebensalters - 27 der 36 Opfer von Körperverletzungsdelikten waren zum Tatzeitpunkt unter fünf Jahre alt - erfolgte eine Zeugenaussage nur von 22% (acht) der Opfer. Die Mehrzahl der Angehörigen sowohl bei den Körperverletzungs- als auch bei den Tötungsdelikten machten Angaben vor Gericht, nur bei drei der 31 Körperverletzungen machten Angehörige vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Bei den Tötungsdelikten wurde in allen Fällen, in denen eine Akteneinsicht möglich war, auf das Recht die Aussage zu verweigern, von den Zeugen verzichtet. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurde - zumindest teilweise - bei 11 Verfahren wegen Körperverletzungen erteilt, bei den Tötungsdelikten wurden die Ärzte in wenigstens vier Fällen von der Schweigepflicht entbunden. Dennoch war - wie oben dargestellt - beim größten Teil der Fälle beider Deliktarten eine Anzeige durch ärztliches Personal unter Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht bzw. entsprechender Angaben im Leichenschauschein erfolgt. Am häufigsten traten bei beiden Deliktarten die Mütter bzw. Väter der Opfer als Zeugen auf. An der nächsten Stelle folgte bereits medizinisches Personal. Alle weiteren Zeugen waren in jeweils nur drei oder weniger Kasuistiken als Zeugen benannt. Zu den häufigsten Einlassungen der Beschuldigten gehörten Unfallschilderungen, welche die Verletzungsspuren erklären sollten. Angaben in diese Richtung wurden bei 17 der 31 Körperverletzungen und vier der 13 Tötungen gemacht. An zweiter Stelle folgten mit großem Abstand entweder eine Aussageverweigerung (bei sieben Körperverletzungen, bzw. vier Tötungen) oder aber ein Geständnis (sieben Körperverletzungen bzw. zwei Tötungen). Eine psychische Ausnahmesituation wurde in fünf bzw. einem der Fälle (Körperverletzungen bzw. Tötungen) geltend gemacht. Bei zwei Körperverletzungen "bestanden" die Täter auf ihrem Züchtigungsrecht. Die rechtlichen Folgen waren für die Beschuldigten meist wenig gravierend. Für 52% der Beschuldigten von Körperverletzungsdelikten sowie 69% der Personen, gegen die wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt wurden, ergaben sich keine rechtlichen Folgen. Der häufigste Grund für die Einstellung der Ermittlungen war hierbei eine nicht Nachweisbarkeit der Tat wegen Mangel an Beweisen. Gegen acht Täter bei Körperverletzungsdelikten wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, zu einer Geldstrafe bzw. eine Therapieauflage wurden fünf der Beschuldigten verurteilt bzw. eine solche erteilt, eine Haftstrafe ohne Bewährung wurde gegen zwei Personen verhängt. Bei den Tötungsdelikten wurde jeweils in einem Fall eine Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung ausgesprochen, zwei Angeklagte wurden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während bei den Tötungsdelikten in keinem Fall Hinweise auf strafmildernde oder verschärfende Umstände gegeben waren, wurden die Strafen bei den Körperverletzungsdelikten in zwei Fällen nach § 21 StGB gemildert, jedoch in ebenfalls zwei Fällen verschärft. Hinweise auf strafverschärfende Umstände waren bislang in der Literatur nicht angegeben worden. Medizinische Aspekte: Bei beiden Deliktarten dominierten Spuren von stumpfer Gewaltanwendung mit oder ohne Werkzeuggebrauch (s. o.). An zweiter Stelle folgten bei den Körperverletzungen Verbrühungen mit heißem Wasser/Dampf oder Verbrennungen mit heißen Gegenständen (28%). Bissverletzungen lagen bei sieben der 36 misshandelten Opfern vor. Am häufigsten betroffen von den Verletzungen war sowohl bei den Körperverletzungen wie Tötungen der Kopf/Gesicht/Halsbereich. Weniger häufig fanden sich die Verletzungsspuren an Rücken, Beinen und Gesäß. Bei den Körperverletzungen waren in ca. 40% keine bleibenden Folgen nachweisbar, "leichtere" Folgen wie Narbenbildungen konnten bei ca. 30% der Kinder beobachtet werden. Schwerere Folgeschäden waren bei drei (physische Folgeschäden) bzw. sechs Kindern (psychische Folgeschäden) dokumentiert. Als Todesursache bei den Tötungen wurde bei sechs der 13 Opfern ein Schädel-Hirn-Trauma (z. B. Schütteltrauma) diagnostiziert. Zwei der Opfer starben durch inneren Blutverlust, während bei vier Kindern eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen war. In einem Fall konnte trotz Obduktion und weiterer Untersuchungen die Todesursache nicht festgestellt werden.
Viele Menschen befürchten, die Medizin kenne am Lebensende keine Grenzen. Wie können Bürger in Fragen ihres eigenen Todes selbst bestimmen? Seit im Frühjahr zwei sehr verschiedene Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind, wird in der Öffentlichkeit noch lebhafter darüber diskutiert, wie der Umgang mit Patientenverfügungen geregelt werden soll. Brauchen wir überhaupt Patientenverfügungen, in denen versucht wird, verschiedene Eventualitäten gedanklich vorwegzunehmen? Der Medizinethiker Stephan Sahm bezweifelt dies. Denn diese Dokumente erweisen sich als ein unzugängliches Instrument. Alternativen sind notwendig. Dazu zählen die »Natürliche Stellvertreterschaft durch Angehörige«, die Vorsorgevollmacht und der »Umfassende Vorsorgeplan«. Dabei handelt es sich um eine Strategie, die an den veränderten Bedürfnissen des Patienten ausgerichtet ist. Denn Sahm hat bei seinen empirischen Studien festgestellt, dass sich Blickwinkel und Vorstellungen deutlich verändern, ob man sich nun als Gesunder oder als Kranker mit diesem Thema beschäftigt.
Hintergrund: Frequenzkontrolle ist die Therapie der ersten Wahl bei Patienten mit permanentem Vorhofflimmern. Jedoch es ist unklar, welche spezifischen Zielgrößen für die Optimierung einer medikamentösen Therapie herangezogen werden können. Spiroergometrie und 6-Minuten-Gehtest, die zusätzliche Informationen zur Belastbarkeit liefern können, wurden diesbezüglich bislang nur unzureichend untersucht. Methoden: In einer prospektiven Studie wurde bei konsekutiven Patienten mit permanentem Vorhofflimmern und tachyarrhythmischer Überleitung ohne Medikation eine Spiroergometrie, ein 24-h Langzeit-EKG und der 6-Minuten-Gehtest durchgeführt. Danach wurden die Patienten im „cross-over“ Design randomisiert und mit Bisoprolol (5 mg/Tag) sowie Verapamil (3x80 mg/Tag) zur Frequenzregularisierung über jeweils 14 Tage behandelt. Im Anschluss wurden die o.g. Untersuchungen wiederholt. Die Lebensqualität wurde bei allen Patienten vor und unter medikamentöser Therapie mittels SF-36 Fragebogens und der Symptomen-Checkliste evaluiert. Nach 3 bis 6 Monaten durchgehender frequenzregularisierender Therapie wurden alle Untersuchungen erneut durchgeführt. Ergebnisse: 22 Patienten schlossen das Untersuchungsprotokoll ab (Alter 64±7 Jahre; 59% männlich; mittlere EF 57±9%). Während der Kontrollphase lag die Ruheherzfrequenz bei 101±19 /min und mittlere Herzfrequenz im 24-h Langzeit-EKG bei 98±22 /min. Unter der Belastung zeigte sich ein Anstieg auf maximal 162±33 /min. Ohne frequenzregularisierende Medikation betrug die Gehstrecke im 6-Minuten-Gehtest 458±106 m und die maximale Sauerstoff-Aufnahme unter Belastung 16,6±4,1 ml/min*kg. Unter beiden Medikamenten reduzierte sich die mittlere Herzfrequenz im 24-h Langzeit-EKG signifikant um 15,2% unter Bisoprolol und 16,3% unter Verapamil. Auch die maximale Herzfrequenz im Langzeit-EKG verringerte sich signifikant um 15,1% und 14,2% unter Bisoprolol und Verapamil entsprechend. Weder Spiroergometrie noch 6-Minuten-Gehtest konnte eine Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit unter der frequenzkontrollierenden Therapie zeigen. So veränderte sich zum Beispiel die maximal erreichte Leistung um 1,5% und -2,8% und Bisoprolol und Verapamil entsprechend. Auch die maximale Sauerstoff-Aufnahme lag mit 17,1±4,9 ml/min*kg (Bisoprolol) und 16,9±4,7 ml/min*kg (Verapamil) auf dem Niveau vor Frequenzkontrolle (p=ns). Keine der 8 Skalas des SF-36 Fragebogens konnte einen Einfluss der verwendeten Medikamente auf die Lebensqualität zeigen. Nach im Mittel 181 Tage durchgehender medikamentöser Therapie konnte eine anhaltende bradykardisierende Wirkung beobachtet werden. So war die mittlere Herzfrequenz im Langzeit-EKG um 20±12 /min niedriger als bei der Ausgangsuntersuchung. Auch nach 6 Monaten kam es zu keiner signifikanten Veränderung der körperlichen Belastbarkeit. Hier betrug die maximale Sauerstoff-Aufnahme 17,6±4,4 ml/min*kg und zurückgelegte Gehstrecke 451±112 m (p=ns). Die Untersuchung der Lebensqualität ergab lediglich eine signifikante Verbesserung der körperlichen Funktion (59±27 vs. 69±24, p < 0,05), summarischen körperlichen Gesundheit (40±11 vs. 45±12, p=0,05) und der Häufigkeit der mit Vorhofflimmern assoziierten Symptome (36±13 vs. 32±13, p < 0,05). Klinische Implikationen: 1. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung zeigen, dass unter Therapie mit beiden Medikamenten (Bisoprolol 5 mg/die und Verapamil 3 x 80 mg/die) eine signifikante und vergleichbare Frequenzkontrolle erreicht werden kann. 2. Sowohl das Belastungs-EKG als auch das Langzeit-EKG können zur Überprüfung der erreichten Frequenzsenkung bei der Ersteinstellung der Patienten mit permanentem Vorhofflimmern mit gleichen Erfolgsaussichten angewendet werden. Das Belastungs-EKG hat den Vorteil einer gleichzeitigen Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der Blutruckeinstellung, während das Langzeit-EKG bei Verdacht auf das Vorliegen nächtlicher Bradykardien vom Nutzen sein kann. Zur Verlaufskontrolle kann ein ambulant durchgeführtes Ruhe-EKG einen sinnvollen Ersatz von zeitaufwendigeren und teureren Methoden darstellen. 3. Der 6-Minuten Gehtest kann nicht zur Beurteilung der Herzfrequenzkontrolle bei Patienten mit Vorhofflimmern empfohlen werden. 4. Im Gegensatz zur Herzfrequenz kann die im Rahmen des 6-Minuten-Gehtests ermittelte Gehstrecke eine sinnvolle Information über funktionellen Status des kardio-pulmonalen Systems sowie körperliche Leistungsfähigkeit des Patienten liefern und somit die individuelle Optimierung der Herzfrequenzeinstellung erleichtern. 5. Eine Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit bei Patienten mit permanentem Vorhofflimmern kann möglicherweise durch die pharmakologische Frequenzkontrolle nicht erreicht werden. 6. Unter der medikamentösen Frequenzkontrolle treten die Verbesserungen der Lebensqualität bei Patienten mit permanentem Vorhofflimmern erst verzögert auf.
Background: Arising from the relevance of sensorimotor training in the therapy of nonspecific low back pain patients and from the value of individualized therapy, the present trial aims to test the feasibility and efficacy of individualized sensorimotor training interventions in patients suffering from nonspecific low back pain.
Methods and study design: A multicentre, single-blind two-armed randomized controlled trial to evaluate the effects of a 12-week (3 weeks supervised centre-based and 9 weeks home-based) individualized sensorimotor exercise program is performed. The control group stays inactive during this period. Outcomes are pain, and pain-associated function as well as motor function in adults with nonspecific low back pain. Each participant is scheduled to five measurement dates: baseline (M1), following centre-based training (M2), following home-based training (M3) and at two follow-up time points 6 months (M4) and 12 months (M5) after M1. All investigations and the assessment of the primary and secondary outcomes are performed in a standardized order: questionnaires – clinical examination – biomechanics (motor function). Subsequent statistical procedures are executed after the examination of underlying assumptions for parametric or rather non-parametric testing.
Discussion: The results and practical relevance of the study will be of clinical and practical relevance not only for researchers and policy makers but also for the general population suffering from nonspecific low back pain.
Background: All European countries need to increase the number of health professionals in the near future. Most efforts have not brought the expected results so far. The current notion is that this is mainly related to the fact that female physicians will clearly outnumber their male colleagues within a few years in nearly all European countries. Still, women are underrepresented in leadership and research positions throughout Europe.
Objectives: The MedGoFem project addresses multiple perspectives with the participation of multiple stakeholders. The goal is to facilitate the implementation of Gender Equality Plans (GEP) in university hospitals; thereby, transforming the working conditions for women working as researchers and highly qualified physicians simultaneously. Our proposed innovation, a crosscutting topic in all research and clinical activities, must become an essential part of university hospital strategic concepts.
Methods: We capture the current status with gender-sensitive demographic data concerning medical staff and conduct Web-based surveys to identify cultural, country-specific, and interdisciplinary factors conducive to women’s academic success. Individual expectations of employees regarding job satisfaction and working conditions will be visualized based on “personal construct theory” through repertory grids. An expert board working out scenarios and a gender topic agenda will identify culture-, nation-, and discipline-specific aspects of gender equality. University hospitals in 7 countries will establish consensus groups, which work on related topics. Hospital management supports the consensus groups, valuates group results, and shares discussion results and suggested measures across groups. Central findings of the consensus groups will be prepared as exemplary case studies for academic teaching on research and work organization, leadership, and management.
Results: A discussion group on gender equality in academic medicine will be established on an internationally renowned open-research platform. Project results will be published in peer-reviewed journals with high-impact factors. In addition, workshops on gender dimension in research using the principles of Gendered Innovation will be held. Support and consulting services for hospitals will be introduced in order to develop a European consulting service.
Conclusions: The main impact of the project will be the implementation of innovative GEP tailored to the needs of university hospitals, which will lead to measurable institutional change in gender equality. This will impact the research at university hospitals in general, and will improve career prospects of female researchers in particular. Simultaneously, the gender dimension in medical research as an innovation factor and mandatory topic will be strengthened and integrated in each individual university hospital research activity. Research funding organizations can use the built knowledge to include mandatory topics for funding applications to enforce the use and implementation of GEP in university hospitals.
Background: The increasing economic pressure characterizes the current situation in health care and the need to justify medical decisions and organizational processes due to limited financial resources is omnipresent. Physicians tend to interpret this development as a decimation of their own medical influence. This becomes even more obvious after a change in hospital ownership i.e. from a public to a private profit oriented organization. In this case each work procedure is revised.
To date, most research studies have focused mainly on differences between hospitals of different ownership regarding financial outcomes and quality of care, leaving important organizational issues unexplored. Little attention has been devoted to the effects of hospital ownership on physicians' working routines.
The aim of this observational real time study is to deliver exact data about physicians' work at hospitals of different ownership.
Methods: The consequences of different management types on the organizational structures of the physicians' work situation and on job satisfaction in the ward situation are monitored by objective real time studies and multi-level psycho diagnostic measurements.
Discussion: This study is unique in its focus. To date no results have been found for computer-based real time studies on work activity in the clinical field in order to objectively evaluate a physician's work-related stress. After a complete documentation of the physicians' work processes the daily work flow can be estimated and systematically optimized. This can stimulate an overall improvement of health care services in Germany.
Background: Influenza vaccination is recommended for all healthcare personnel (HCP) and most institutions offer vaccination for free and on site. However, medical students do not always have such easy access, and the predictors that might guide the motivation of medical students to get vaccinated are largely unknown.
Methods: We conducted a cross-sectional survey study among pre-clinical medical students in a German University hospital to assess the social cognitive predictors of influenza vaccination, as well as reasons for refusal and acceptance of the vaccine.
Results: Findings show that pre-clinical medical students have comparable knowledge gaps and negative attitudes towards influenza vaccination that have previously been reported among HCP. Lower injunctive norms and higher feelings of autonomy contribute to no intention to get vaccinated against influenza, while a positive instrumental attitude and higher feelings of autonomy contribute to a high intention to get vaccinated. The variables in the regression model explained 20% of the variance in intention to get vaccinated. Conclusions: The identified factors should be addressed early in medical education, and hospitals might benefit from a more inclusive vaccination program and accessibility of free vaccines for their medical students.
Objective: Due to the prohibition of face-to-face courses during the Corona pandemic, the seminar "Written Examinations" of the Frankfurter Arbeitsstelle für Medizindidaktik (FAM) was converted into an asynchronous online seminar. This pilot project investigated how such a format is accepted and evaluated by the participants. Methodology: A forum-based online format with group and individual tasks was chosen, which was didactically designed according to the problem-oriented design by Reinmann and Mandl. Results: The seminar was attended by 14 people, 13 of whom took part in the evaluation. The overall evaluation was, with one exception, a grade of 2 (and better). The three items "practical relevance", "subjective learning success" and the question of recommendation also received very high approval ratings. The weekly workload reported by the participants was very heterogeneous (mean=2.4 hours; SD=1.1). For some participants, the use of the learning platform was not intuitive and group collaboration was somewhat faltering.Conclusion: The experiences made show that courses on medical didactics can be implemented online and are gladly accepted by the participants. Based on the experience gained, online seminars or blended learning formats will certainly continue to be part of the FAM course program in the future.
The present guidelines comprise relevant aspects of the use of compression therapy with medical compression stockings (MCS), phlebological compression bandages (PCB), and medical adaptive compression systems (MAC) based on an extensive literature search based on the state of scientific knowledge as of December 2018.
These guidelines were prepared by experts within the framework of an electronic consensus process and a consensus conference which took place in Bielefeld, Germany, on September 27, 2018, on the initiative of the German Society of Phlebology (DGP) and the Professional Association of Phlebologists (BVP). The guidelines were adopted by the boards and advisory councils of the DGP and the BVP, and of the participating professional associations, after preparation by the group of experts and extensive debate, on December 31, 2018.
These guidelines do not cover compression therapy with medical thrombosis prophylaxis stockings (MTPS) or with intermittent pneumatic compression (IPC), which are treated in other guidelines (AWMF 003-001, S3; AWMF 037-001, S1).
The recommendations of the AWMF guidelines “Diagnostics and Treatment of Lymphedema” (registration number 058-001) and “Lipedema” (registration number 037-012) shall also be taken into account where appropriate: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/058-001l_S2k_Diagnostik_und_Therapie_der_Lymphoedeme_2017-05.pdf, https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/037-012l_S1_Lipoedem_2016-01.pdf.